Neobiota in Österreich

Neobiota sind Pflanzen- (Neophyten) und Tierarten (Neozoen), die sich seit der Entdeckung Amerikas 1492 in für sie neuen Bereichen ansiedeln. Die Neobiota-Problematik ist ein Nebeneffekt der Globalisierung. Sie verbreitet die schlimmsten invasiven Unkräuter und krankheitsübertragende sowie pflanzenschädigende Tierarten – teils absichtlich eingebürgert, teils unbeabsichtigt verschleppt. 63 % der europäischen Neophyten wurden absichtlich als Kultur- oder Zierpflanzen nach Europa eingeführt, das restliche Drittel wurde unbeabsichtigt eingeschleppt. Die lästigsten unter den invasiven Neobiota Österreichs möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Vorgehen der Europäischen Union

Am 14.07.2016 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung Nr. 1143/2014 veröffentlicht. Diese Liste ist seit 03.08.2016 in Kraft. Die Unionsliste enthält 37 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen 13 in Österreich vorkommen. Manche der Arten sind derzeit nur von einem Standort bekannt, andere sind bereits weiter verbreitet. Die übrigen 24 Arten kommen derzeit nicht in Österreich vor.

Dies gelisteten Arten dürfen gemäß der Verordnung nicht vorsätzlich:

  • in das Gebiet der Union verbracht werden,
  • gehalten oder gezüchtet werden,
  • in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden,
  • in Verkehr gebracht oder in die Umwelt freigesetzt werden,
  • verwendet oder getauscht werden. 
 
Die Ausbreitungspfade der Arten müssen erfasst und Aktionspläne aufgestellt werden, um die Einbringung und Ausbreitung dieser Arten zu verhindern bzw. einzudämmen. Überwachungsmaßnahmen und amtliche Kontrollen zur Verhinderung der Einbringung dieser Arten sind verpflichtend durchzuführen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung beseitigen bzw. die Ausbreitung bereits weit verbreiteter invasiver Arten kontrollieren. Es gibt Ausnahmen von den Verpflichtungen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder der EU Kommission erteilt werden können.
 
Informationen zur EU Verordnung sowie zu den gelisteten Arten erhalten sie bei den verantwortlichen nationalen Behörden.
Weitere Informationen zur Thematik und zur EU Verordnung auf www.neobiota-austria.at sowie auf der Website des BMLFUW 
 
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