Rechtliches rund um die Teilnahme

Der Grand Prix der Biodiversität will Artenvielfalt erhöhen und neue Artenschutzaktivitäten auf den Weg bringen. Es können daher nur Projekte ausgezeichnet werden, die bis 30. Juni 2022 umgesetzt oder jedenfalls teilrealisiert werden können. Abgeschlossene Projekte werden nicht ausgezeichnet.

ExpertInnen der Naturschutzbund-Landesgruppen prüfen die Einreichungen und treffen eine fachliche Vorauswahl der Projekte, die anschließend von einer Jury bestehend aus BMK und Naturschutzbund nach folgenden Kriterien bewertet werden:

  • Allgemeine Qualität des Projektes
    Erfüllt das Projekt allgemeine Kriterien wie Schlüssigkeit des Projektantrages, Vollständigkeit der Einreichunterlagen
  • Naturschutzfachliche Qualität des Projektes
    Hat das Projekt eine Wirkung auf der Fläche und trägt es zu mehr Biodiversität bei? Haben die geplanten Schutz- oder Pflegemaßnahmen klare Ziele und Indikatoren?
  • Qualität im Sinne der Nachhaltigkeit
    Hat das Projekt eine nachhaltige, naturschutzfachlich positive Wirkung?
  • Plausibilität der Realisierung
    Hat die einreichende Organisation die Kapazitäten zur Durchführung des Projektes oder relevanter Projektteile bis 30.6.2022


Annahme der Auszeichnung

  • Ein Kostenplan ist mit der Einreichung abzugeben.
    Bei Zuschlag des Anerkennungs-Preises bestätigt der Verein, Institution, Schule, Betrieb, Initiative etc. in einer Vereinbarung mit dem Naturschutzbund, dass das Preisgeld für das eingereichte Projekt zweckgebunden und ordnungsgemäß verwenden wird.
    Bis 15.07.2022 ist ein umfassender Projektbericht abzugeben.
    Es müssen keine Originalrechnungen eingereicht werden.
    Das Preisgeld wird nach positiver Beurteilung des Projektberichts an ein bekanntzugebendes Konto ausgezahlt, spätestens am 31.07.2022.
  • Zwischen dem für das Projekt verantwortlichen Verein/ Institution/ Organisation und dem Naturschutzbund wird eine Medienvereinbarung getroffen, welche die Kommunikation nach außen regeln soll.
  • Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der/die Projekteinreichende verantwortlich.


Veröffentlichung

  • Der/Die Projektverantwortliche erteilt die ausdrückliche Erlaubnis, dass der Naturschutzbund Österreich Inhalte der zugesandten Projekt-Unterlagen unter Angabe des Namens der einreichenden Institution als Preisträger des „Grand Prix der Biodiversität“ in Presse, Homepage, Social-Media etc. veröffentlichen darf.
  • Die Gewinner*innen stellen dazu die erforderlichen Informationen sowie unentgeltlich Fotomaterial des Projekts und entsprechende Berechtigungen dafür zur Verfügung.


Rechtseinräumung

  • Durch die Projekteinreichung räumt der/die Projektverantwortliche dem Naturschutzbund Österreich das nicht exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, zu redaktionellen und werblichen Zwecken in jeder Form über das eingereichte Projekt zu berichten und das überlassene Fotomaterial zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, zu senden oder öffentlich zugänglich zu machen.
  • Wenn der/die Projekteinreichende nicht Hersteller der überlassenen Fotos ist, garantiert er/sie und steht dafür ein, dass der/die HerstellerInnen der Fotos seine/ihre Zustimmung im Umfang dieser Rechtseinräumung erteilt hat. Das gleiche gilt für allenfalls auf den überlassenen Fotos abgebildete Personen.

 

Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

  • Der/ die  Projekteinreichende stimmt ausdrücklich zu, dass die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, nämlich Name bzw. Bezeichnung, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zum Zweck der Abwicklung des Grand Prix der Biodiversität verwendet und in notwendigem Ausmaß an Dritte (Zusteller) weitergegeben werden dürfen, ferner der Name bzw. die Bezeichnung als Preisträger des Biodiversitätswettbewerbes vom Naturschutzbund Österreich in jeder Form (Presse, Homepage, Social Media etc.) veröffentlicht werden darf.
  • Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mittels E-Mail (an doris.landertinger@naturschutzbund.at) widerrufen werden. Im Falle des Widerrufes werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nicht weiterverwendet und mit Wirkung für die Zukunft gelöscht. Das eingereichte Projekt  scheidet jedoch aus dem Projektverfahren aus.

 

 

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