Rechtliche Rahmenbedingungen für den Auenschutz

Der Schutz von Feuchtgebieten wird in den einzelnen Naturschutzgesetzen der Bundesländer geregelt. Eine wichtige Rolle spielt auch das EU-Naturschutzprogramm „Natura 2000“, dessen Vorgaben ebenfalls in der nationalen, bundesländerspezifischen Gesetzgebung verankert werden müssen. Auf Basis von EU-Vogelschutzrichtlinie und EU-Fauna-Flora-Habitatrichtlinie soll ein europaweites Schutzgebietsnetz eingerichtet werden, in dem Wasserlebensräumen eine entscheidende Bedeutung zukommt.

Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR), die Österreich ebenfalls umsetzen muss, bietet weitere Ansatzpunkte für den Auenschutz. Ihr Hauptziel ist das Erreichen eines „guten Zustands“ für alle Oberflächengewässer und das Grundwasser bis 2027. Sie fordert auch den Schutz und die Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt. Die WRRL basiert auf dem Ansatz einer einzugsgebietsweiten Bewirtschaftung mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen und ihrer Umsetzung auf der Ebene der Wasserkörper. Mehr Informationen hier.

Ramsar

Am 2. Februar 1971wurde in der iranischen Stadt Ramsar die gleichnamige „Konvention zum Schutz von international bedeutsamen Feuchtgebieten“ unterzeichnet. Die Vertragsstaaten haben sich zum Ziel gesetzt, diese einzigartigen Lebensräume mit ihrer biologischen Vielfalt zu schützen, zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.

Die Ramsar-Konvention ist bisher das einzige internationale Abkommen, das sich mit einem speziellen Lebensraum, nämlich den Feuchtgebieten, befasst. Die Konvention definiert den Begriff „Feuchtgebiet“ umfassend: das sind u.a. Sümpfe, Moore, Feuchtwiesen, Flachwasserbereiche bis acht Meter Tiefe, aber auch Tümpel, Teiche, Seen, Flüsse und deren Mündungsbereiche, Küstenzonen wie Mangroven, Korallenriffe und Wattenmeer sowie künstliche, vom Menschen geschaffene Feuchtgebiete mit Teichen, Reisfeldern und Stauseen.

Seit ihrer Gründung haben 171 Staaten diese Konvention unterzeichnet. Die Staaten haben bereits mehr als 2.300 „Ramsar-Gebiete“ mit einer Fläche von fast 250 Millionen Hektar nominiert. Das entspricht etwa der 30-fachen Fläche Österreichs. Durchschnittlich kommt alle zwei Tage ein weiteres Ramsar-Gebiet hinzu. Mehr dazu auf www.ramsar.org

Österreich hat 24 Ramsar-Gebiete (Stand 2023) mit einer Gesamtfläche von rund 1.300 km², darunter viele Flusslandschaften wie die Obere Drau, das Lafnitztal und die Donau-Marchauen. Der Nationalpark Donau-Auen gehörte Österreichs ersten Ramsar-Gebieten. Mehr Infos zu Ramsar in Österreich

Gemeinsame Schutzbemühungen

Auen sind bedrohte Lebensräume, die immer seltener werden oder gar verschwinden – obwohl sie Zentren der Artenvielfalt sind und nicht nur im Hochwasserschutz eine entscheidende Rolle spielen. Ein gemeinsames Vorgehen zum Schutz der Auen ist also nötig und nicht zuletzt aufgrund internationaler Vorgaben auch dringend gefragt.

Auenschutz mit Strategie

Die „Auenstrategie für Österreich 2030+“ wurde 2023 von der Umweltministerin, dem Landwirtschaftsminister und den für Naturschutz zuständigen Landesräten unterzeichnet.
Die zentralen Ziele sind:

  • die Erhaltung und Förderung der letzten wertvollen und noch weitgehend intakten Auen
  • deren nachhaltige Bewirtschaftung
  • sowie die Wiederherstellung beeinträchtigter Auen

Download Auenstrategie 2030+: Auenstrategie 30+

EU-Biodiversitätsstrategie 2030+

Sie will Verlust an biologischer Vielfalt stoppen und Europas Widerstandsfähigkeit stärken und schlägt konkrete Schritte zu deren Erholung vor. So sollen mindestens 30 % der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete umgewandelt werden und mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Fläche wieder mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt gestaltet werden. Details hier.

Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+

Als Vertragspartei des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt der Vereinten Nationen hat sich Österreich dazu verpflichtet, die biologische Vielfalt zu schützen, ihre Komponenten nachhaltig zu nutzen und Verantwortung für den Erhalt der globalen Biodiversität zu übernehmen.

Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ greift die von der Europäischen Union sowie auf internationaler Ebene formulierten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität auf. Ein Zehn-Punkte-Programm sieht nationale quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vor. Die für die Biodiversität relevanten Sektoren werden ebenso adressiert wie erforderliche Rahmenbedingungen. Diese Ziele und die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die biologische Vielfalt in Österreich zu schützen, die Gefährdungen aktiv anzugehen und somit weitere Verluste zu verhindern und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen:

  • Verbesserung von Status und Trends von Arten und Lebensräumen,
  • Effektiver Schutz und Vernetzung aller ökologisch wertvollen Lebensräume,
  • Wiederherstellung für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtiger Ökosysteme,
  • Entscheidende Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Fragmentierung,
  • Einleitung von transformativem Wandel in der Gesellschaft und Integration der Biodiversität in alle Sektoren – „Mainstreaming“,
  • Stärkung des globalen Engagements,
  • Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Biodiversitätserhalt,
  • Sicherstellung der Finanzierung von Biodiversitätserhalt und Unterstützung für biodiversitätsförderndes Handeln,
  • Wertschätzung der Biodiversität in Gesellschaft und Wirtschaft,
  • Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Erreichung und Evaluierung der Biodiversitätsziele.


Mit der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ soll auch ein Beitrag zu einem umfassenden transformativen Wandel in unserer Gesellschaft geleistet werden.

 

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