Nutzung von Sonnenenergie zur Stromerzeugung

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Der Naturschutzbund Österreich setzt sich mit Nachdruck für eine naturverträgliche Energiewende ein. Dazu gehört den Energieverbrauch zu reduzieren, die Effizienz zu steigern (Ausbeute erhöhen, Verluste senken, Beratung verbessern, Steuerreformen einführen) sowie eine Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger oder von Atomstrom durch den Umstieg auf Energie aus Erneuerbaren Quellen.

Klimaschutz und Naturschutz müssen Hand in Hand gehen, denn die Klimaerwärmung und der Biodiversitätsverlust sind die zwei größten Bedrohungen für Umwelt und Mensch. Deshalb muss ein Ausbau Erneuerbarer Energieträger möglichst naturschonend erfolgen, ein weiterer Verlust der Biodiversität vermieden werden.

Auf dem Weg zur Energiewende spielt die dezentrale Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV) eine wichtige Rolle. Sie ist jene Erneuerbare Energiequelle, die am ehesten naturverträglich gestaltbar ist.

Ob ihr Einsatz aber naturverträglich ist, hängt vor allem vom Standort ab:

Vorrangig sind PV-Anlagen auf versiegelten und verbauten Flächen zu installieren.

Hausdächer, Fassaden, Dachflächen öffentlicher Gebäude, Flächen auf und an Gewerbebauten, Einkaufszentren und Großbauten für landwirtschaftliche Nutzung, Überdachungen von Großparkplätzen sowie straßen- und schienenbegleitende Flächen wie Lärmschutzwände, bei allen Genannten sollte die Nutzung von Photovoltaik von vornherein mit eingeplant und verpflichtend vorgeschrieben werden.

Derzeit ist auf vielen für PV geeigneten Flächen die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, da der Eigenbedarf meist nicht so hoch wie die Energieproduktion ist und die Netzeinspeisung von Strom nicht ausreichend vergütet wird. Um möglichst viele bestehende Dachflächen für eine dezentrale Stromversorgung verfügbar zu machen, muss die Einspeise-Vergütung unbürokratisch erfolgen und in einer Größenordnung sein, die eine Refinanzierung in einem angemessenen Zeitraum gewährleistet. Zudem sollten Förderungen Anreize setzen, die zu einer optimalen Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen führen.

Durch eine Kombination von PV mit begrünten Dächern kann Überhitzung (auch) der Anlagen vermieden, die Effizienz gesteigert und sogar Lebensraum für Kleinlebewesen wie Insekten und Vögel geschaffen werden. Und noch ein Aspekt: PV- Überdachung von Supermarktparkplätzen bzw. Parkplätzen von Fachmarktzentren bietet nicht nur sehr ergiebige Flächen im Sinne der Nutzung des Potentials, sie kommt auch der steigenden Nachfrage seitens der E-Autobesitzer nach Stromtankstellen entgegen – mit hohem Effizienzgrad aufgrund einer fast deckungsgleichen Kurve von Erzeugung und Verbrauch während der Öffnungszeiten an sechs Tagen pro Woche.

PV–Anlagen in der Landschaft sind differenzierter zu betrachten.

Sie stellen eine umfassende Veränderung der Landschaft (und des Landschaftsbildes) dar,  können Tiere und Pflanzen beeinträchtigen und zum Verlust von Lebensräumen führen. Die Anlagen verursachen zum Beispiel eine (mindestens) punktuelle Versiegelung. Es werden Flächen verschattet und überschirmt, was durch eine Änderung der Wasserversorgung des Bodens einerseits eine oberflächliche Erosion oder auch Überschwemmung zur Folge haben kann, andererseits in immer heißeren Sommern (Klimaerwärmung!) unter Umständen auch Vorteile für die Bodenfeuchtigkeit bringt. Schon während der Bauphase kann es allerdings zu Beeinträchtigungen und Belastungen für die (Boden-)Biodiversität kommen. Der für die Errichtung notwendige Bau von Wegen, Stellflächen und technischen Einrichtungen sowie Zäunen kann auch eine Landschaftszerschneidung bewirken. Außerdem ist zu erwarten, dass die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlage durch Personal die Tiere beunruhigt und stört.

Eine naturverträgliche Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage ist daher notwendig, so können viele negative Auswirkungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild von vornherein verringert bzw. im Idealfall kann sogar Biodiversität gefördert werden.

  • Auf naturschutzfachlich bereits stark beeinträchtigten Flächen wie Deponien oder Industriebrachen, genauso wie auf landwirtschaftlich intensiv bewirtschafteten Flächen (Acker- oder Intensiv-Grünlandnutzung) gibt es sogar ein Potential für Naturraumverbesserung: Solche Freiflächenanlagen, bei denen Monokulturen (etwa von Energiepflanzen) oder landwirtschaftliche Überschussflächen in eine Solarfläche in Kombination mit extensiver landwirtschaftlicher Nutzung umgewandelt werden, können die Fläche sogar ökologisch aufwerten und einen Beitrag für die regionale Artenvielfalt leisten. Daher ist aus Sicht des Naturschutzbundes eine Doppelnutzung von Intensivflächen sowohl zur Energiegewinnung als auch zur landwirtschaftlichen Produktion sinnvoll.
  • Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Nationalparks sind von PV-Anlagen freizuhalten. Ebenso naturschutzfachlich hochwertige Flächen wie Trockenrasen (bzw. -böschungen), Moorwiesen, Ackerrandstreifen, denn es ist zu erwarten, dass der ökologische Wert dieser für die Biodiversität sehr wichtigen und oft als Trittsteinbiotope dienenden Flächen durch eine Photovoltaikanlage gemindert wird.


Sobald ein geeigneter Standort gefunden wurde, hängen die Auswirkungen auf den Naturhaushalt auch von der Ausgestaltung der PV-Anlagen ab.

Die Auswahl der Solarzellen (Standard, transparent oder bifacial) ist nicht nur für die Wirtschaftlichkeit, sondern auch für Bodenbeschattung und Landschaftsästhetik entscheidend. Ein Zaun um die Anlage soll vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, ist die Einzäunung so zu gestalten, dass sie für Kleintiere keine Barrierewirkung entfaltet (durch angemessenen Bodenabstand des Zaunes oder ausreichende Maschengrößen in Bodennähe). Anlagen mit Zaun sind nur dann zulässig, wenn regionale und überregionale Wanderkorridore für Großsäuger frei bleiben.

Darüber hinaus ist auch der Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. die Landschaftsästhetik zu berücksichtigen. PV-Anlagen sollen möglichst geringen landschaftsprägenden Charakter haben, Standorte auf weit sichtbaren Anhöhen müssen vermieden werden. Es sollen objektive Kriterien entwickelt werden, um den Einfluss von PV auf das Landschaftsbild zu bewerten. Um Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden, ist eine rechtzeitige Bestandsaufnahme der für PV potenziell geeigneten Flächen in einer Gemeinde generell hilfreich.

Position des Naturschutzbund Österreich, beschlossen am 4. Juni 2020

 

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