Wieviel ist Genug am Bodensee?

Ausbau der Salzmann-Freizeitanlagen am Rohrspitz

© | naturschutzbund | Vorarlberg
Die Entscheidung sei noch offen, heißt es bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zum Ausbau der Salzmann-Freizeitanlagen am Rohrspitz. Nach der abgewiesenen Berufung gegen die vom Land Vorarlberg eingeforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), hatte die Rohrspitz Yachting Salzmann GmbH ein „kleiner“ dimensioniertes Projekt eingereicht.
So wie die „Plattform-Unser-Rohrspitz“, betont auch der  Naturschutzbund  als deren Mitglied  immer wieder, dass man gegen einen Um- oder Neubau  `in etwa der bestehenden Betriebsgröße` nichts einzuwenden hätte.
 
Aber: Das derzeitige Kioskgebäude würde durch einen vielfach größeren Neubau ersetzt. Ein  komplettes SB-Restaurant, weitere zwei üppige Dienstwohnungen und großzügige Büroräumlichkeiten kämen dazu. Auch eine Tiefgarage mit 166 Stellplätzen. Der Campingplatz würde um 2650 m2 erweitert.
 
Seit dem ersten Kiosk-Neubau von 1954 gab es rund 80 (auch immer wieder im Nachhinein!) bewilligte Bauverfahren. Lauter Einzelfall-Genehmigungen. Wo blieb da die gesetzlich verankerte Auflage, die kumulative Wirkung zu prüfen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen? Wir verweisen auf das Vorsorgeprinzip und die so viel zitierte „Enkeltauglichkeit“.
 
Es darf einfach nicht sein, dass in einem auch international so bedeutenden Naturschutz-, Ramsar- und Natura2000-Gebiet womöglich eine „allerletzte“ politische Entscheidung im Namen des ominösen „Öffentlichen Interesses“ gefällt wird.
 
 

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