Die Vertreter von Naturschutzbund, Alpenverein, Alpenschutzverein und BirdLife haben bei einer Pressekonferenz ihrem Anliegen Nachdruck verliehen:
Für eine bessere Rechtsstellung und Verankerung im Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung verlangen sie volle Parteistellung für die Naturschutzanwaltschaft – zumindest die Angleichung an die anderen Bundesländer.
Es hat sich eingebürgert, dass dem undefinierten (wirtschaftlich ausgelegten) „Öffentlichen Interesse“ fast alles untergeordnet wird und bisher nicht angefochten werden kann. Dabei ist die volkswirtschaftliche Beurteilung auf lange Sicht die wichtigere. Die (Einzel-) betriebswirtschaftliche ist zu kurz gegriffen – und vernichtet unwiederbringlich unsere natürlichen Ressourcen.