Mit seiner Beschwerde im Mai 2018 beim Landesverwaltungsgericht hat der Naturschutzbund erreicht, dass das Gericht die Landesregierung als UVP-Behörde um Prüfung der UVP-Pflicht (Umweltverträglichkeitsprüfung) des „Speicherteichprojektes Schwarzköpfle“ ersuchte. Die Juristen des Landes befanden inzwischen tatsächlich, dass die UVP-Pflicht gegeben sei. Der offensichtlich fertige Feststellungsbescheid liegt nun amtsintern seit einigen Monaten vor, wurde aber immer noch nicht ausgefertigt. Sein Inhalt ist offenbar der SiMo (Silvretta-Montafon GmbH) bekannt, dem Naturschutzbund als Beschwerdeführer wurde er allerdings nicht zugestellt.
Die SiMo hat im Mai 2019 medial den „Rückzug“ des Projektes bekannt gegeben, um es so zu überarbeiten, dass eine UVP auf jeden Fall ausgeschlossen werden könne (VN vom 21.5.2019). Etwa durch Anwendung einer neuartigen Technologie zur Schnee-Erzeugung. Das bedeutet aber, dass dann ein vollkommen neues Projekt auch neu geprüft und bewertet werden muss. Hier stellt sich aus Sicht des Naturschutzbundes auf jeden Fall die Frage nach einer neuerlichen UVP-Pflicht - für das vorliegende und die zukünftigen Projekte.
Aber: Weiterhin ist seit mehr als einem Jahr ein Gerichtsverfahren anhängig, das wegen Säumigkeit der Landesregierung nicht abgeschlossen werden kann.
Der Naturschutzbund hat deshalb nun eine sogenannte Säumnisbeschwerde eingereicht. Es kann nicht sein, dass das Verfahren weiterhin verschleppt wird.
Übrigens fühlt sich der Naturschutzbund in seinem Kurs bestätigt, gegen die ausufernden, überdimensionierten Ausbaupläne in den Bergen, speziell zum Beispiel beim Projekt „Speichersee Schwarzköpfle“, sich zu wehren und notfalls auch zu Gericht zu gehen. Fast 70 % der Befragten in einer VN-Dr.Berndt-Umfrage in Vorarlberg sind ebenfalls gegen weitere Neuprojekte.
Die Säumnisbeschwerde im Wortlaut finden Sie hier.