Novelle des Naturschutzgesetzes – werden Sie mit uns aktiv!

Vorarlberg war einmal Vorreiter im Naturschutz, auch dank mutiger und weitsichtiger Politiker*innen. Das geplante Naturschutz-Deregulierungsgesetz droht viele dieser Errungenschaften zunichtezumachen.

Die Rechte der Naturschutzanwaltschaft würden massiv beschnitten und auf Unionsrecht (z. B. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) beschränkt. Die Naturschutzanwaltschaft wäre dadurch aus ca. 70 bis 80 Prozent aller Verfahren ausgeschlossen.

Der Uferschutzbereich wird in der geplanten Novelle von bisher 10 Meter im bebauten Bereich und 20 Meter im unbebauten Bereich auf pauschal 5 Meter reduziert. Wesentliche Änderungen wie Bauwerke, Entfernung von Ufergehölzen etc. wären nur noch in diesem 5-Meter-Bereich bewilligungspflichtig.

Der Moorschutz und der Schutz von Magerwiesen würden aufgeweicht. Durch die Novelle könnten landwirtschaftlich genutzte Moore unter 500 m² Fläche ohne naturschutzrechtliche Bewilligung intensiviert und entwässert werden. Dabei sind Moore als Kohlenstoff-Speicher wichtige Verbündete im Klimaschutz.

Viele Vorhaben – darunter Schutzbauten der öffentlichen Hand und Baumaßnahmen in gewidmetem Gebiet – würden keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr benötigen. Die Schwellenwerte für die Bewilligungspflicht von Straßen, Parkplätzen etc. würden angehoben.

Die Beteiligung der Naturschutzanwaltschaft und der Naturschutzbeauftragten führt in der Praxis zu naturverträglicheren Projekten (und nur in schwerwiegenden Fällen zu Verhinderungen). Fehlt die Stimme des Naturschutzes in Verfahren, wird diese Chance vertan!

Angesichts von Klimakrise und Biodiversitätsverlust können wir uns solche Rückschritte nicht leisten. Vielmehr brauchen wir ein Naturschutzgesetz, das diesen Herausforderungen aktiv begegnet und die Natur Vorarlbergs und ihre Ökosystemdienstleistungen auch für unsere Kinder und Enkelkinder sichert.

Der | naturschutzbund | Vorarlberg kämpft gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen, der Naturschutzanwaltschaft und engagierten Privatpersonen gegen die drohenden Verschlechterungen im Naturschutzgesetz. Mehrere Naturschutzorganisationen, darunter der Naturschutzbund haben bereits im Juli erst in einem offenen Brief, dann bei einem persönlichen Treffen Landesrat Christian Gantner ihre Kritikpunkte und Anliegen zur Novelle vorgebracht. Durch Aktionen bei Märkten und Veranstaltungen, über Leserbriefe, Presseaussendungen, Beiträge in Radio und Fernsehen etc. konnte die Bevölkerung auf die drohenden Verschlechterungen im Naturschutzgesetz aufmerksam gemacht und informiert werden. Wie die Rückmeldungen zeigen, wächst der Widerstand!

Zum Ende der Begutachtungsfrist übergaben Vertreter*innen von Naturschutzorganisationen und Naturschutzanwaltschaft ihre Stellungnahmen gemeinsam an Landtagspräsidenten Harald Sonderegger. Insgesamt gingen laut Abteilung Gesetzgebung über 300 Stellungnahmen ein, die nun geprüft werden. Die Gesetzesnovelle soll noch in diesem Jahr – voraussichtlich am 16./17. Dezember 2026 - zur Abstimmung in den Vorarlberger Landtag kommen.

Werden Sie jetzt selbst aktiv!

Wenden Sie sich an die Landtagsabgeordneten, schreiben Sie Leserbriefe und Kommentare auf den Social Media-Kanälen der politischen Verantwortungsträger*innen, damit das Thema weiterhin wichtige Öffentlichkeit bekommt!

Ein Musterbrief, den Sie an Landtagsabgeordnete schicken können, und eine Liste der Mailadressen stehen hier zum Download zur Verfügung:

Musterbrief an Landtagsabgeordnete

Liste mit Mailadressen

Genauere Infos zur geplanten Novelle des Naturschutzgesetzes: www.v-natur.at

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