Novelle des Naturschutzgesetzes – massive Verschlechterungen drohen

In Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise braucht es dringender denn je einen sorgsamen Umgang mit der Natur. Denn nur eine intakte Natur bietet uns wertvolle Ökosystemdienstleistungen wie ausreichend Grund- und Trinkwasser, Bestäubung von (Kultur-)Pflanzen, Schutz vor Hochwasser, Hitzeschutz, gesunde Böden etc. Wie wir heute mit der Natur umgehen, entscheidet, ob auch unseren Kindern, Enkelkindern und kommenden Generationen diese lebensnotwendigen Ökosystemdienstleistungen in Vorarlberg zur Verfügung stehen werden.

Wir brauchen die Natur und die Natur braucht Schutz © Naturschutzanwaltschaft

Ein novelliertes Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) muss den Herausforderungen von Biodiversitätskrise und Klimawandel aktiv begegnen und unsere Lebensgrundlage schützen. Dies erfüllt die Gesetzesnovelle, die aktuell in Begutachtung ist, ganz und gar nicht. Vielmehr würde sie massive Verschlechterungen bringen, hier einige Beispiele.

Ausreichend breite, naturnahe Uferbereiche sind für funktionsfähige Gewässer unerlässlich © Naturschutzanwaltschaft

Der Uferschutzbereich wird in der geplanten Novelle von bisher 10 Meter im bebauten Bereich und 20 Meter im unbebauten Bereich auf pauschal 5 Meter reduziert. Wesentliche Änderungen wie Bauwerke, Entfernung von Ufergehölzen etc. wären nur noch in diesem 5-Meter-Bereich bewilligungspflichtig.

Viele Schwellenwerte für eine Bewilligungspflicht sind in der geplanten Novelle erhöht: So wären z.B. außerhalb bebauter Bereiche die Errichtung von Parkplätzen unter 1.000 m² (bisher unter 800 m²) und die Errichtung von Lagerplätzen unter 800 m² (bisher 400 m²) ohne Naturschutzbewilligung möglich. Damit würde der Verlust von Grünräumen und unversiegelten Flächen wesentlich beschleunigt.

Die Rechte der Naturschutzanwaltschaft werden in der geplanten Novelle massiv beschnitten und auf Unionsrecht (z. B. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) beschränkt. Die Naturschutzanwaltschaft wäre dadurch aus ca. 70 bis 80 Prozent aller Verfahren ausgeschlossen.

Parkplatz der inatura – Bespiel für naturnahe Gestaltung mit geringer Versiegelung © inatura

Die Natur braucht eine starke, fachkundige Stimme, gerade auch in den Verfahren. Dabei geht es in den wenigsten Fällen um Verhinderung. Vielmehr führt die Beteiligung der Naturschutzanwaltschaft und der Naturschutzbeauftragten der Bezirkshauptmannschaften in den Verfahren dazu, dass Projekte naturverträglicher werden und im Dialog mit den Antragstellern Verbesserungen erzielt werden. So achten sie z.B. bei Gebäuden darauf, dass Lichtquellen insektenfreundlich sind, Vogelschlag an Glasfronten vermieden wird, die Bepflanzung naturnah ist und möglichst wenig Flächen versiegelt werden. Solche Auflagen sind ein verhältnismäßig geringer Aufwand, führen aber zu mehr Lebensqualität für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Der | naturschutzbund | kämpft gemeinsam mit anderen Naturschutzorganisationen und der Naturschutzanwaltschaft gegen die drohenden Verschlechterungen im Naturschutzgesetz.

Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben und mehr über die geplante Novelle des Naturschutzgesetzes erfahren wollen, schauen Sie gleich auf die Website:

www.v-natur.at

 

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