Sozusagen „just in time“, am 31. August, als eine beachtliche Schar umweltbewusster „Protestierer“ mit uns Naturschutzorganisationen in Richtung Bieler Höhe auf dem „Langen Marsch“ unterwegs war, erreichte uns die Presseaussendung des Landesverwaltungsgerichts.
Es sei der Ansicht, dass die von den Beschwerdeführern (Naturschutzbund Vorarlberg) geltend gemachte UVP-(Umweltverträglichkeits)Pflicht näher geprüft werden sollte und habe daher bei der UVP-Behörde „einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht des Projektes eingebracht“.
„Für die UVP-Pflicht wird zu prüfen sein, ob ein Gesamtverfahren in mehrere Teilschritte unterteilt wurde, um ein UVP-Verfahren zu vermeiden. In diesem Fall ist eine sogenannte Kumulierungsprüfung durchzuführen, bei der bis zu 5 Jahre zurückliegende Projekte berücksichtigt werden müssen.
Bis zur Entscheidung der UVP-Behörde wird das Verfahren beim LVwGericht ausgesetzt. Wird die UVP-Pflicht bejaht, muss der Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aufgehoben werden, wird sie verneint, wird das Verfahren vor dem LVwGericht fortgesetzt.“