Anlässlich des Vorhabens der Bundesregierung, die Mitsprache von Umweltorganisationen einzuschränken:
Im Nationalrat liegt derzeit ein „Umweltpaket“, mit dem unter anderem auch die sogenannte Aarhus-Konvention endlich auf Bundesebene – in Vorarlberg warten wir immer noch auf die Reform - verankert werden soll. ÖVP und FPÖ haben nunmehr einen Antrag im Parlament eingebracht, mit dem Vereine, die weniger als 100 Mitglieder haben, von Umweltverfahren ausgeschlossen sind. Vereine mit mehr als 100 Mitglieder sollen eine Liste mit deren Namen und Anschriften offenlegen, ansonsten bleibt auch ihnen die Mitsprache verwehrt.
Nach Auffassung des Naturschutzbundes ist an sich eine Mitglieder-Grenze vertretbar, wobei allerdings kleine Vereinigungen auf lokaler Ebene dadurch benachteiligt werden.
Völlig unvertretbar und nach Auffassung des Naturschutzbundes grob verfehlt und rechtswidrig (Datenschutz ua) ist die geforderte Offenlegung der Mitglieder mit Namen und Anschrift.
Nach Meinung des Naturschutzbundes muss es genügen, wenn vom Vorstand der jeweiligen Umweltorganisation eine ordnungsgemäß unterzeichnete (ev. eidesstättige) Erklärung vorgelegt wird.
Sollte die ÖVP/FPÖ an der Offenlegung aller Mitglieder samt Anschriften festhalten, werden diese aufgefordert, die gesetzlichen Bestimmungen für die Parteien in der Weise zu ändern, dass diese nur zu Wahlen antreten dürfen, wenn sie eine bestimmte Mitglieder-Grenze erreichen und Namen sowie Anschriften der Mitglieder veröffentlichen.
| naturschutzbund | Vorarlberg
Hildegard Breiner, Obfrau