Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene hat im November 2023 zwei entscheidende Hürden genommen. Im sogenannten „Trilog“ zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission kam es am 9. November zu einer Einigung, die der | naturschutzbund | begrüßt: Trotz Abstrichen ist der nun vorliegende Kompromiss ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Natur und könnte ein Meilenstein im europäischen Naturschutz werden, müssen doch die Mitgliedsstaaten dazu beitragen, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen. Am 29. November stimmte der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für den in den Trilogverhandlungen gefundenen Kompromissvorschlag.
Die Verordnung muss nun von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament freigegeben werden. Anlässlich seiner Präsidiumssitzung appelliert der Naturschutzbund an die für Naturschutz zuständigen Bundesländer, alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu tun, damit das „Nature Restoration Law“ angenommen und vor allem dann auch effektiv umgesetzt wird. In einem Offenen Brief betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbund Österreich, gemeinsam mit den Vorsitzenden aller Landesgruppen, dass die dazu nötigen Ressourcen in den Ämtern geschaffen sowie rasche und effektive Maßnahmen ergriffen werden müssen, um natürliche Flächen wiederzugewinnen und weitere Versiegelung zu verhindern. Den Offenen Brief an LH Mag. Markus Wallner können Sie hier nachlesen.
Bildlegende: Das Nature Restoration Law ist ein wichtiger Hebel, um die Renaturierung von Mooren und anderen Lebensräumen voranzutreiben und damit der Biodiversitätskrise und dem Klimawandel entgegenzuwirken. © pixabay