Am 17. Juni 2024 gelang der EU mit dem Beschluss des Nature Restauration Law (NRL) ein bedeutender Meilenstein für den europäischen Naturschutz. Die entscheidende Stimme Österreichs (Ministerin Leonore Gewessler) im Umweltrat der Europäischen Union ermöglichte damals dieses wegweisende Gesetz. Bis 2030 müssen laut Verordnung als Zwischenziel auf mindestens 30 % der geschädigten Land- und Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt sein.
Derzeit erarbeiten Bund und Länder einen nationalen Wiederherstellungsplan, der bis spätestens September 2026 der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss.
Daher hatten die Naturschutzbund-Vorstandsmitglieder Hildegard Breiner, Günther Ladstätter und Rainer Siegele zuerst mit der Klima- und Naturschutzabteilung IVe und am 9.5.25 mit dem zuständigen Landesrat Christian Gantner einen Besprechungstermin. Denn es braucht die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Naturschutz, die politische Unterstützung und die ausreichende Finanzierung. So kann das NRL die nötige Veränderung bewirken. Es ist eine historische Chance für die Natur – für unsere Lebensgrundlage - in Europa.

Besuch bei Landesrat Gantner, v.li.n.re. Günther Ladstätter, Hildegard Breiner, LR Christian Gantner, Rainer Siegele, Christian Berger © Landhaus

Flüsse mit ihren Auen, Moore, Wälder und andere Lebensräume sollen entsprechend dem NRL renaturiert werden © Johannes Gepp