Heliskiing im öffentlichen Interesse?

Zwar wissend, dass sowohl die Protestbriefe der Jahre 2006, 2011 und 2016, als auch die negativen Gutachten und Behörden-Stellungnahmen nichts brachten, haben 9 Naturschutzorganisationen und die Naturschutzanwaltschaft auch jetzt wieder an die Landesregierung geschrieben. Und auch diesmal wurden die Heliskiing-Flüge von den Außenabflugpunkten zu den Außenlandeplätzen Mehlsack und Schneetäli am Arlberg bewilligt. Im einzigen österreichischen Bundesland (beworben als „einziger Heliskiing-Spot Österreichs“). „Nach sorgfältiger Abwägung“ – im Eiltempo – im öffentlichen Interesse. „Nur“ für 2 ½ Jahre, mit einigen Alibi-Auflagen.

Dieses konstruierte, dehnbare, bis jetzt undefinierbare „öffentliche Interesse“ wird ja immer wieder vorgeschoben, wenn es keine überzeugenden Argumente gibt (und die lobbyierten Einzelinteressen eines Unternehmens höher gewichtet werden). Es muss endlich klar und nachvollziehbar begrifflich festgelegt werden.

Nachdem gerade der Alpenraum vom Klimawandel besonders betroffen ist, müssten konsequente Reaktionen selbstverständlich sein.

Vorarlberg hat ja bereits 2008 den Klimaschutz in die Landesverfassung aufgenommen. Zudem steht im Regierungsprogramm, dass Vorarlberg „Vorbild für andere Regionen sein und eine Spitzenposition einnehmen will“. Mit dem angestrebten Image als besonders umweltfreundliches Urlauberland sind solche Flug-Angebote nicht vereinbar.  Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit?

Inzwischen haben Alpenverein, | naturschutzbund | und Alpenschutzverein beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die weitere Heliskiing-Genehmigung eingereicht

 

Bildquelle: Ralf Schnabel / pixabay

Zurück

.