GNL neu – Gespräch der Naturschutzorganisationen mit LR Gantner

Vertreter*innen der Naturschutzorganisationen © Bianca Burtscher

Die Vorarlberger Landesregierung hat am 25. Juni 2026 die geplante Novellierung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) vorgestellt.

In der geplanten Novelle sollen die Rechte der Naturschutzanwaltschaft massiv beschnitten und auf Unionsrecht (z. B. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) beschränkt werden.

Zudem bräuchten viele Verfahren gar keine naturschutzrechtliche Bewilligung mehr, wie z.B. Schutzbauten der öffentlichen Hand (Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenverbauungen etc.). Der Uferschutzbereich würde von bisher 10 m im bebauten Bereich und 20 m im unbebauten auf pauschal 5 Meter reduziert. Viele Schwellenwerte für eine Bewilligungspflicht sind in der geplanten Novelle deutlich erhöht: So wären z.B.  im Freiland die Errichtung von Parkplätzen unter 2000 m² (bisher unter 800 m²), und die Errichtung von Lagerplätzen unter 800 m² (bisher 400 m²) ohne Naturschutzbewilligung möglich. Damit würde der Verlust von Freiflächen wesentlich beschleunigt, und das in einer Zeit, wo Grünräume und unversiegelte Flächen wichtiger sind denn je.

Gemeinsam mit neun weiteren Naturschutzorganisationen besprach der | naturschutzbund | deshalb am 28.7.2026 mit Landesrat Christian Gantner die geplante Gesetzesnovelle und brachte ihm die Anliegen der Naturschutzorganisationen näher. Ein novelliertes Naturschutzgesetz muss den Herausforderungen wie Biodiversitätskrise und Klimawandel aktiv begegnen. Dies erfüllt die geplante Gesetzesnovelle ganz und gar nicht.

Die Natur braucht eine starke, fachkundige Stimme, auch in den Verfahren. Dabei geht es in den wenigsten Fällen um Verhinderung. Vielmehr führt die Beteiligung der Naturschutzanwaltschaft und der Naturschutzbeauftragten der Bezirkshauptmannschaften in den Verfahren dazu, dass Projekte naturverträglicher werden und im Dialog mit den Antragstellern Verbesserungen erzielt werden. So achten sie z.B. bei Gebäuden darauf, dass Lichtquellen insektenfreundlich sind, Vogelschlag an Glasfronten vermieden wird und die Bepflanzung naturnah ist. Solche Auflagen sind ein verhältnismäßig geringer Aufwand, führen aber zu mehr Lebensqualität für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Weitere Infos zur geplanten Novelle des GNL:

http://www.naturschutzanwalt.at/gnl-neu-angriff-auf-den-naturschutz/#more-4583

Zurück

.