Wie funktioniert ein Gehrecht?
Der Verein erwirbt auf strategisch wichtigen Flächen, beispielsweise im Randbereich der Grünzone, ein Gehrecht. Die Einräumung des Gehrechts bedeutet, dass die Fläche einmal jährlich, solange der Bewuchs noch niedrig ist, vom Vorstand zur Freiraum-Erfahrung begangen werden darf. Gleichbedeutend und entscheidend ist: solange das Gehrecht gilt, kann die Fläche nicht verbaut werden, egal welche Widmung sie hat. Ausgenommen von der Baubeschränkung sind Bauten für landwirtschaftliche Zwecke. Im Zweifelsfall entscheidet darüber die Landwirtschaftskammer Vorarlberg. Je nach Lage und Bedeutung der Fläche und der Dauer des Gehrechts (von 50 Jahren bis unbefristet), bietet der Verein Bodenfreiheit für dessen Einräumung eine finanzielle Abgeltung, rund 2-10% des ortsüblichen Preises für Landwirtschaftsflächen.
Der Verein Bodenfreiheit möchte weitere Flächen mit dem Gehrechts-Modell freihalten. Neben Bäuerinnen und Bauern sind auch Privatpersonen angesprochen, die z.B. über Erbwege landwirtschaftlichen Boden erhalten haben und diesen dauerhaft für eine landwirtschaftliche Nutzung sichern wollen und können. Speziell adressiert sind Menschen, die an der Grünzonengrenze Grundstücke halten.
Weitere Infos:
Verein Bodenfreiheit | email: info@bodenfreiheit.at | T +43 664 23 85 752 oder +43 681 206 88 191 | www.bodenfreiheit.at