Bescheidbeschwerde zum Projekt Salzmann/Rohrspitz eingereicht

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„Innert offener Frist“ haben am 1. August 2016 der Naturschutzbund, BirdLife, Naturfreunde und WWF St. Gallen Beschwerde gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingereicht. Sie rufen das Landesverwaltungsgericht an, um Parteistellung nach der Aarhus-Konvention und die Aufhebung des Bescheides zu fordern.

Die Behörde hat in diesem Verfahren den Naturschutz vernachlässigt. Die verpflichtende Erhebung der sogenannten kumulativen Wirkung aller Einflüsse auf die Schutzgüter wurde durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz nie vorgenommen. Sie würde zeigen, dass das Gebiet bereits jetzt überlastet ist.

Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung, sondern um die deutliche Erweiterung eines Gewerbebetriebes im Naturschutzgebiet. Dazu braucht es eine Ausnahmegenehmigung von der Rheindelta-Naturschutzverordnung. Der Bescheid müsste den Nachweis erbringen, dass für das Naturschutzgebiet dauerhafte Verschlechterungen ausgeschlossen werden können. Ebenso wäre zu begründen,  inwiefern  diese Betriebserweiterung  „im überwiegenden öffentlichen Interesse“ stehen soll. Alle diese Nachweise und Begründungen fehlen gänzlich.

Über die abstrusen Textkonstruktionen im Bescheid kann man sich nur wundern.

 Beschwerde des Naturschutzbundes Vorarlberg (0,4 MB)

 

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