Tirol: Landesverwaltungsgericht hebt Abschussbescheid für Wolf auf

Beschwerde von Naturschutzbund und Umweltdachverband wird stattgegeben – Naturschutzbund bekräftigt, dass Abschüsse keinen Herdenschutz ersetzen

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Der Bescheid zum Abschuss eines Wolfes in Tirol wurde vom Landesverwaltungsgericht aufgrund unzureichender Ermittlungen aufgehoben und an die Behörde zurückverwiesen. Der Naturschutzbund Österreich begrüßt diese Entscheidung, die den strengen Schutzstatus des Wolfes einmal mehr unterstreicht.

Das Gericht bemängelt zum einen, dass der angefochtene Bescheid den Abschuss von „irgendeinem“ Wolf vorsieht. Damit folgt es der Argumentation des Naturschutzbundes und des Umweltdachverbandes. Außerdem werden von der zuständigen Behörde keine ausreichenden Ermittlungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass nur ein spezifischer Wolf geschossen wird.

Nach der Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts im Dezember 2020 ist der Beschluss in Tirol eine wiederholte Bestätigung, dass für den Abschuss eines Wolfs eine Reihe klarer Voraussetzungen zu erfüllen sind und die zuständigen Behörden in der Pflicht sind, diese streng zu überprüfen.

Der Naturschutzbund stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, um in Ausnahmefällen einen Wolf der Natur zu entnehmen, nicht geeignet sind, um Weidetiere vor Übergriffen zu schützen. „Der Abschuss eines Wolfes erspart niemandem die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen. Ob Weidetiere einem zuwandernden Wolf zum Opfer fallen oder nicht, hängt nämlich maßgeblich davon ab, wie gut sie geschützt sind. Daher glaube ich auch nicht, dass Abschüsse die emotionale gesellschaftliche Lage besänftigen werden können“ fasst Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund Österreich zusammen.

Aus Sicht des Naturschutzbundes muss klar sein, dass die Weidetierhalter und –halterinnen bei den notwendigen Anstrengungen zum Schutz ihrer Tiere nicht allein gelassen werden dürfen. Eine verantwortungsbewusste Landespolitik muss daher zwingend die Unterstützungsmaßnahmen und Strukturen zur Etablierung von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen weiter ausbauen, um für die nächste Weidesaison besser vorbereitet zu sein.


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