Herdenschutz hat Priorität - Anfragen zum Wolfsabschuss im EU-Petitionsausschuss

2020 wurden drei verschiedene Petitionen zur Schwächung  des Wolfschutzes an die EU übermittelt. Diese werden nun  im Petitionsausschuss besprochen. Die Antworten der EU bestätigen vor allem eines: am Herdenschutz geht kein Weg vorbei.

© European Wilderness Society

Verlust traditionellen Wissens Teil der Herausforderung
Die Petitionsführer sehen die Notwendigkeit für die Herabsetzung des Wolfschutzes unter anderem damit begründet, dass seine Rückkehr die traditionelle Almwirtschaft gefährden würde. In ihrer Antwort macht die EU dagegen deutlich: dass das eigentliche Problem woanders liegt. Weil traditionelles Wissen über Behirtung oder Einsatz von Herdenschutzhunden fehlt, gibt es die  Schwierigkeiten beim Umgang mit dem Rückkehrer.

Reichliche Möglichkeiten für Unterstützung
Daher unterstützt die EU Bestrebungen der Mitgliedstaaten bei der Implementierung von Herdenschutz:  Es wurden Die Rahmenbedingungen geschaffen, um Kosten für Investitionen in die Vorbeugung oder die Entschädigung für entstandene Schäden vollständig zu deckenDes Weiteren können die EU-Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums verschiedene vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände unterstützen.

Neues Projekt LIFEstockProtect
Auch über das Umweltprogramm LIFE können die Mitgliedstaaten EU-Unterstützung erfahren. Das Projekt LIFEstockProtect startete 2019 mit dem Ziel im deutschsprachigen Alpenraum die Erfahrungen im Herdenschutz zu vergrößern und einer möglichst großen Zahl an Weidetierhaltern und -Halterinnen durch aktive Umsetzung, Kurse und Demonstrationsbetriebe näher zu bringen. Damit leisten alle Partnerorganisationen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Weidetieren vor Übergriffen von Wölfen und reduzieren damit den wesentlichen Konfliktpunkt bei seiner Rückkehr. Als Partnerorganisation wird der Naturschutzbund Herdenschutz-Dialogprozesse mit allen wesentlichen Interessengruppen in Österreich initiieren. Dabei werden die größten Herausforderungen für die Umsetzung von Herdenschutz gemeinsam identifiziert und praxistaugliche Lösungswege gesucht.

Unterstützung in den Bundesländern sehr unterschiedlich
Aktuell werden Herdenschutzmaßnahmen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg unterstützt. Welche Maßnahmen in welchem Umfang gefördert werden variiert allerdings stark. EU-Gelder wurden dafür bisher keine genutzt,  das Geld kommt aus dem jeweiligen Landesbudget. .

Ausschnitt aus einer Antwort der EU Kommission:
Fazit: Die Kommission ist der Ansicht, dass der aktuelle Rechtsrahmen in Form der Habitat-Richtlinie, nach der der Wolf eine streng geschützte Art ist, die den nationalen Behörden aber auch die Möglichkeit einräumt, in bestimmten Situationen Ausnahmeregelungen anzuwenden, weiterhin zweckmäßig ist. Was die Viehzucht angeht, bieten die geltenden Regeln für staatliche Beihilfen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die mit Investitionen in die Verhütung von Schäden verbundenen Kosten bzw. die Kompensierung von Schäden vollständig zu decken. Darüber hinaus können Schutzmaßnahmen für Viehbestände auch über die EU-Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden. Somit stehen mit Blick auf alle vom Petenten angesprochenen Punkte geeignete, der aktuellen EU-Politik entsprechende Maßnahmen zur Verfügung, die von den Mitgliedstaaten proaktiv angewendet werden sollten.

Quellen:
https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/PETI/CM/2021/02-24/1206956DE.pdf
https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/PETI/CM/2021/02-24/1214362EN.pdf
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/PETI-OJ-2021-02-24-1_EN.html

 

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