Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird NICHT geändert, soll aber besser umgesetzt werden - auch in Österreich!

Die Europäische Kommission hat angekündigt die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht zu ändern. Sie ist ein wesentlicher Teil der EU-Umweltgesetzgebung und wird in ihrer jetzigen Form beibehalten.

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Der Naturschutzbund begrüßt die Entscheidung, die starke Wassergesetzgebung der EU nicht zu ändern. Entscheidend ist aber, dass wir endlich in die Umsetzung kommen, denn für den Gewässerschutz in Europa ist viel zu tun: Nur 40 Prozent der Süßwasserökosysteme in Europa sind in einem guten ökologischen Zustand, dabei sollen es bis 2027 alle sein. Und auch in Österreich müssen rund 60% der Gewässer ökologisch saniert werden.

Umso mehr freut die Europäischen Umwelt-NGOS nun diese Entscheidung. Sie sind sich einig:
"Die Coronavirus-Krise hat gezeigt, wie wichtig gesunde Ökosysteme als Versicherung gegen Pandemien sind, zusätzlich zu den unzähligen anderen Vorteilen, die gesunde, widerstandsfähige Gewässer bieten. Indem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der bahnbrechenden EU-Wassergesetzgebung die endgültige Zustimmung erteilt haben, können die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nun die anstehenden Aufgaben in Angriff nehmen: Unsere Flüsse, Seen und Grundwasserspeicher bis spätestens 2027 ökologisch gesund zu machen. Die Lücken in der Umsetzung dieses Gesetzes, die in der zweijährigen Evaluierung aufgezeigt wurden, müssen bei der Einführung des Europäischen Grünen Deals geschlossen werden".

Hintergrund:
Die WRRL ist eine der ehrgeizigsten und ganzheitlichsten Umweltgesetzgebungen der EU: Bis spätestens 2027 sollen ALLE Süßwasser-Ökosysteme der EU in gutem Zustand sein. Doch die Umsetzung in den Mitgliedstaaten war schwach und der politische Wille, das Gesetz in der Praxis umzusetzen, gering. Es hat auch viel Druck gegeben, die Gesetzgebung zu schwächen, auch von Lobbygruppen der Industrie.

 

 

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