Der umstrittene Bescheid der NÖ Landesregierung zur Tötung von 40 Fischottern wurde per 25. Juni 2018 vom Landesverwaltungsgericht NÖ aufgehoben. Das ist ein wichtiger Teilerfolg im Einsatz für das Überleben der bedrohten Art, der für die anderen Bundesländer hoffentlich wegweisend ist. Wir vom Naturschutzbund setzen uns vehement dafür ein, dass mit dem Fischotter wie auch mit anderen gefährdeten Arten naturschutzgerecht laut FFH-Richtlinie umgegangen wird. Um sein Überleben dauerhaft zu sichern und dafür auch die notwendige Akzeptanz zu bekommen, holen wir alle betroffenen Gruppen an einen Tisch und bemühen uns um gemeinsame Lösungen. In unserem Fischotter-Projekt setzen wir uns dafür ein, dass in Zukunft ein Miteinander von Mensch und Fischotter (sowie anderen Wildtieren) möglich wird.