Der Naturschutzbund erteilt einer allgemeinen Bejagung des Spitzenprädators eine klare Absage. Dafür ist weder sein Bestand mit aktuell neun Rudeln in Österreich ausreichend groß, noch lassen sich dadurch Konflikte reduzieren.
Der Wolf und der Umgang mit ihm bleibt ein heißes Thema in Österreich. Anlässlich der mittlerweile durchgeführten Änderung des Schutzstatus auf EU-Ebene und neuer Zahlen zum Wolfsbestand in Österreich spricht sich der Naturschutzbund für weitere Stärkung von Herdenschutz und Monitoring aus.
Wolfsmonitoring intensivieren
Laut kürzlich veröffentlichtem Statusbericht Wolf 2024 (Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs) lebten vergangenes Jahr mit neun Rudeln so viele Wolfsfamilien in Österreich wie bisher noch nie. Drei dieser Rudel konnten im Rahmen des aktiven Monitorings im Land Kärnten erst kürzlich bestätigt werden. „Das zeigt die Bedeutung der aktiven Suche nach Wolfshinweisen für die Bestandsüberwachung. Rudel bilden das Rückgrat in einer Wolfspopulation. Die Anzahl und Stabilität der Wolfsfamilien ist ein wichtiger Gradmesser für die Entwicklung einer Population“, erklärt Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund Österreich. Entsprechend besorgt ist der Naturschutzbund deshalb, weil die rückwirkend für 2023 durch Genanalysen bestätigten Rudel Kreuzeck (Kärnten) und Obertilliach (Osttirol) nicht mehr nachweisbar sind. Es ist anzunehmen, dass sie sich nach Verlust eines oder beider Elterntiere aufgelöst haben. Es gilt zu klären, ob diese durch offizielle Abschüsse umgekommen sind. „Der Abschuss von Elterntieren, insbesondere jetzt in der Aufzuchtzeit der Jungen, kann zu verstärkten Rissen durch die zurückbleibenden Rudelmitglieder führen. Wer unkoordiniert in Rudel hineinschießt, erweist der Weidetierhaltung einen Bärendienst“, bekräftigt Ende. Der Naturschutzbund fordert daher eine Fortführung und Intensivierung des Monitorings und Abschussmoratorien in Rudelgebieten.
Europäische Rechtsprechung gilt weiterhin
Bestrebungen der Landwirtschaftskammer, den Wolf als jagdbares Wild in das Jagdgesetz aufzunehmen, erteilte bereits der Europäische Gerichtshof vergangenen Sommer eine klare Absage. Zwar besteht seit der Änderung des Schutzstatus durch die EU die Möglichkeit der streng kontrollierten Bejagung des Wolfes, allerdings nur für Populationen, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. „Der günstige Erhaltungszustand ist laut Urteil des EuGH auf lokaler und nationaler Ebene zu bewerten und ist mit neun Rudeln in Österreich bei weitem nicht erreicht. Die Wolfsverordnungen der Bundesländer stellen das Erreichen dieses Ziels zusätzlich in Frage, solange Abschüsse in Rudelgebieten kein Tabu sind“, so Ende.
Wolf und Weidetierhaltung nebeneinander möglich
Laut Statusbericht Wolf 2024 lässt sich nur ein Rissereignis, bei dem Wolfs-DNA nachgewiesen wurde, auf Rudelmitglieder zurückführen. Alle anderen Nutztierrisse, die genetisch vollständig analysierbar waren, wurden von durchziehenden Wölfen verursacht. Auch die Erfahrung aus anderen Ländern bestätigt, dass der Schutz von Weidetieren in Rudelgebieten besser umsetzbar ist, da man das Rudel durch flächendeckende Herdenschutzmaßnahmen „erziehen“ kann. Der Naturschutzbund setzt sich daher für nachhaltige Lösungen im Zusammenleben mit dem Wolf ein: Er sieht großen Verbesserungsbedarf in der Unterstützung der Weidetierhaltung durch professionelle Beratung und finanzielle Mittel für den Herdenschutz. Die Naturschutzorganisation erwartet von den Bundesländern ein ernsthaftes Bekenntnis und den engagierten Einsatz für ein möglichst reibungsloses Zusammenleben mit dem Wolf.
17.06.2025