„Verordnete“ Wolfs-Abschüsse werden Nutztier-Verluste auf Tiroler Almen nicht verhindern

© John Linnell

Der Naturschutzbund Österreich kritisiert die gestern erlassenen Verordnungen der Tiroler Landesregierung bezüglich des vereinfachten Abschusses von Wölfen, wodurch ein Großteil der Wölfe in Tirol zum Abschuss freigegeben werden wird. Grundlage dafür ist die ebenfalls neue Almschutzverordnung, die alle Tiroler Almen als „nicht durch Herdenschutz schützbar“ erklärt. Der Naturschutzbund sieht darin einen massiven Widerspruch zu geltendem EU-Recht und vor allem auch zur Realität. Die Arbeit von Behirtungspersonal, Almbewirtschafter*innen und Landesmitarbeiter*innen, die seit 2021 auf den Tiroler Projektalmen Herdenschutzmaßnahmen erfolgreich umsetzen, bleibt von der Landesregierung unberücksichtigt.

Die Rückkehr des Wolfes nach Österreich steckt noch in den Anfängen und es ist mit einer zunehmenden Besiedelung aus den Wolfspopulationen der Nachbarländer zu rechnen. Nicht geschützte Nutztiere werden für Wölfe immer eine leichte Beute darstellen. Somit werden Weidetierhalter*innen durch das Vorgehen der Tiroler Landesregierung nicht unterstützt. Nur durch die korrekte Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen können Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere nachhaltig reduziert werden. Wölfe, die fachgerechte Herdenschutzmaßnahmen überwinden lernen, können bereits jetzt nach geltendem EU-Recht entnommen werden.

20.09.2023

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