Paukenschlag bei Gasbohrung in Molln: Verwaltungsgerichtshof gibt Umweltorganisationen Recht

  • VwGH-Erkenntnis: Abweisung der NGO-Beschwerde durch Landesverwaltungsgericht OÖ war rechtswidrig
  • Jetzt erforderlich: fundierte Beurteilung der Beschwerdepunkte und allfällige Aufhebung der potenziell unionsrechtswidrigen Bohrgenehmigung

 

© Gabriele Payerhofer

Wien, 14.1.2026 (UWD) Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt den Umweltorganisationen Alpenverein, Naturschutzbund, Greenpeace und Umweltdachverband in einem Erkenntnis vom 10.12.2025 (zugestellt am 2.1.2026) recht: Die Zurückweisung ihrer Beschwerden durch das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG OÖ) war rechtswidrig. Damit stellt das Höchstgericht klar, dass den NGOs der gerichtliche Rechtsschutz zu Unrecht verwehrt wurde – entgegen der Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten absichert. „Am Zug ist nun wieder das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich: Es hat die rechtswidrig abgewiesene Beschwerde der vier anerkannten Umweltorganisationen gegen den Genehmigungsbescheid der Naturschutzabteilung des Landes OÖ vom 27.12.2023 nun inhaltlich zu behandeln. Aus unserer Sicht kann das nur zur nachträglichen Aufhebung der rechtswidrig zustande gekommenen Genehmigung der ersten Testbohrung führen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Unionsrecht im Fokus: FFH-Richtlinie und streng geschützte Arten

Die vier anerkannten Umweltorganisationen hatten im Frühjahr 2025 eine außerordentliche Revision gegen die Entscheidung des LVwG OÖ eingebracht. Durch die Abweisung war ihnen trotz bestehender Beschwerdelegitimation die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gasbohrungen verwehrt worden. Der VwGH hat diese Vorgangsweise nun ausdrücklich korrigiert. Inhaltlich betrifft das Verfahren insbesondere mögliche Verletzungen von Unionsrecht, vor allem der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie. Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass im Umfeld der Bohrungen mehr streng geschützte Arten vorkommen, als in der behördlichen Prüfung im Zuge der Genehmigung der ersten Testbohrung berücksichtigt wurden. Diese Punkte sind nun vom LVwG OÖ fachlich und rechtlich zu beurteilen.

Bei den Bohrtätigkeiten der australischen Firma ADX handelt es sich um eine spekulative Suche nach fossilem Erdgas oder Öl in einem der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreichs. Irreversible Schäden für Flora und Fauna können nicht ausgeschlossen werden.

Rückfragehinweise:
Karin Hartmeyer, Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Umweltdachverband, Tel. 0664 2469027, E-Mail: karin.hartmeyer@umweltdachverband.at, www.umweltdachverband.at

15.01.2026

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