Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene hat eine entscheidende Hürde genommen. Im sogenannten „Trilog“ zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission kam es am 9. November zu einer Einigung, die der Naturschutzbund begrüßt: Trotz Abstrichen ist der nun vorliegende Kompromiss ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Natur und könnte ein Meilenstein im europäischen Naturschutz werden, müssen doch die Mitgliedsstaaten dazu beitragen, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen.
Die Verordnung muss nun von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament freigegeben werden. Anlässlich seiner Präsidiumssitzung appelliert der Naturschutzbund an die für Naturschutz zuständigen Bundesländer, alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu tun, damit das „Nature Restoration Law“ angenommen und vor allem dann auch effektiv umgesetzt wird. In einem Offenen Brief betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbund Österreich, gemeinsam mit den Vorsitzenden aller Landesgruppen, dass die dazu nötigen Ressourcen in den Ämtern geschaffen sowie rasche und effektive Maßnahmen ergriffen werden müssen, um natürliche Flächen wiederzugewinnen und weitere Versiegelung zu verhindern.
28.11.2023