Der Naturschutzbund ist DER Anwalt der Natur in Österreich. Mit seiner über 100-jährigen Erfahrung und Expertise bietet der Naturschutzbund allen Parlamentsparteien und der neuen Bundesregierung seine Kompetenz in Naturschutzfragen an. Im 11-Punkte-Programm „Naturschutz braucht jetzt…“ zeigt der Naturschutzbund die brennenden Naturschutzthemen auf und fordert die neue Regierung sowie alle Parlamentsparteien auf, sich intensiv dafür einzusetzen!
…alle Menschen! Naturschutz ist nicht nur Aufgabe der Naturschutzorganisationen und einschlägiger Behörden. Naturschutz zu betreiben ist eine kulturelle Leistung. Naturschutz ist in allen Landnutzungsformen als integrativer Bestandteil einzufordern.
…Biodiversität als Grundlage für Gesundheit, Erholung, Bildung und Erlebnis: Die Artenvielfalt und ihre Lebensräume müssen für alle Menschen „vor der Haustür“ zugänglich sein. Naturschutz hört nicht an Schutzgebietsgrenzen auf.
…Natura 2000: Für die Erhaltung des europäischen Naturerbes hat auch Österreich Verantwortung, daher soll das Schutzgebietsnetzwerk entsprechend der Vorgaben fertiggestellt und nachhaltig betreut, gleichzeitig die Akzeptanz dafür bei den Grundbesitzern gefördert werden.
…Schutzgebiete als Österreichisches Natur- und Kulturgut: Der Schutz, die Betreuung und die Weiterentwicklung wertvoller Natur- und Lebensräume durch Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservate etc. muss weiterhin durch entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung sichergestellt sein.
…Fläche, wo Natur sich entwickeln und austauschen kann: Bei zunehmender Versiegelung und anderen Begehrlichkeiten eines wirtschaftsorientierten Österreichs auf Boden und Ressourcen muss ausreichend Fläche für Natur und Wildnis reserviert bleiben.
…Biotopverbund zur Erhaltung der Artenvielfalt: Ergänzend zum Natura 2000-Netzwerk müssen Schutzgebiete funktionell verbunden werden. Biotopverbund als Vernetzung dieser Lebensräume ist für die Erhaltung der Artenvielfalt unabdingbar.
…Anerkennung von Ökosystemleistungen und Ökosystemdienstleistungen: Der Wert der funktionierenden Ökosysteme heimischer Lebensräume muss anerkannt werden und darf sich durch anthropogene Nutzung nicht verschlechtern.
…paritätisches Mitspracherecht in allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Natur haben: Auch bei neuen „alternativen“ Wirtschaftsentwicklungen im Namen von Umweltschutz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit darf es zu keiner Verschlechterung des österreichischen Naturpotenzials kommen.
…eine effektive und effiziente Umweltbildung mit Grundlagen zu Ökologie- und Artenkenntnis: Über alle Bildungsschienen hinweg muss Naturkenntnis zum Schutz unserer Lebensgrundlagen mehr Thema werden.
…finanzielle Grundausstattung für Naturschutzarbeit: Im Naturschutz sind sehr viele Menschen ehrenamtlich tätig. Grundlagen dafür sind stabile Organisationsstrukturen, die u.a. in Form von Förderungen zu sichern sind - vergleichbar mit der Parteienfinanzierung. Naturschutz kann nicht nur über „Projekte“ finanziert werden.
…Zusammenarbeit auf Bundesebene: Österreich ist das einzige EU-Mitgliedsland, das im Naturschutz keine eigene Ansprechstelle besitzt, obwohl die Erfüllung zahlreicher internationaler Verpflichtungen nur in engster Zusammenarbeit der österreichischen Bundesländer erfolgen kann. In diesem Sinne braucht es ein Bundesrahmennaturschutzgesetz mit bundesweiten Mindeststandards und eine länderweite Harmonisierung ähnlich dem Baugesetz.
Beschlossen vom Naturschutzbund Österreich im Oktober 2017