Es gibt Annäherungen beim Thema Fischotter

| naturschutzbund | lud Fischereivertreter zum Dialog – Ergebnisse müssen nun der Basis vermittelt werden

© Natalia Paklina / Shutterstock

Der Fischotter erobert Österreich als Lebensraum zurück. Dass er dabei auch Fische frisst, verärgert vor allem Fischer und Teichbewirtschafter. Abseits der rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Abschuss des Fischotters derzeit kaum zulassen, ist der Naturschutzbund der Überzeugung, dass derart drastische Maßnahmen auch gar nicht zielführend sind. Er hat deshalb Vertreter der Fischer und Teichbewirtschafter zum Dialog geladen. In der ersten Phase einigte man sich auf ein gemeinsames Basiswissen, sodass viele Missverständnisse ausgeräumt werden können. Ziel der weiteren Gespräche ist es, Methoden zur Koexistenz von Mensch und Fischotter zu schaffen.

„Entfernt man einen Fischotter aus seinem Revier, egal ob durch Abschuss oder Umsiedlung, wandert innerhalb kürzester Zeit ein anderer Fischotter nach. Der Erfolg ist also nur sehr kurzfristig gegeben“, sagt Ingrid Hagenstein, Fischotter-Projektleiterin des Naturschutzbundes. Da der Fischotter laut der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-RL) in Österreich ganzjährig geschützt ist, können die Tiere nur in absoluten Ausnahmefällen legal entfernt werden. Zudem kann man die männlichen von den weiblichen Tieren aus der Entfernung nicht unterscheiden. Bei Abschüssen würde also immer die Gefahr bestehen, auch Weibchen zu töten, die Jungtiere versorgen. Diese würden ohne die Mutter qualvoll verhungern. „Es braucht andere Lösungen, um ein gutes Zusammenleben von Mensch und Fischotter zu gewährleisten“, so Hagenstein weiter.

Der Naturschutzbund hat deshalb das „Dialogforum Fischotter“ ins Leben gerufen und dazu Vertreter der betroffenen Gruppen – von den Fischereivereinen und Teichbewirtschaftern, über die Wissenschaft, Bund und Länder, bis hin zu Umweltanwaltschaften und Naturschutz-NGOs - eingeladen. „Die Teichwirte produzieren mit heimischem Fisch ein wertvolles Lebensmittel in einer allseits sehr geschätzten Kulturlandschaft. Die an sich erfreuliche Rückkehr des Fischotters in diesen menschengemachten Lebensraum birgt aber natürlich ein großes Konfliktpotenzial, das uns z.B. im Waldviertel schon über zwei Jahrzehnte beschäftigt. Miteinander zu reden ist daher Grundvoraussetzung für mehr gegenseitiges Verständnis und, um darauf aufzubauen, endlich gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. In diesem Sinne begrüßt der NÖ Teichwirteverband die Gespräche im Dialogforum und trägt das erste Ergebnis in Form der zehn Punkte voll und ganz mit“, sagt Willibald Hafellner, Vertreter des Niederösterreichischen Teichwirteverbands.

Da der Einfluss des Fischotters in Fließgewässern anders geartet ist als in bewirtschafteten Teichen, wurden diese beiden Bereiche in zwei dementsprechenden Diskussionsgruppen besprochen.

Für den Bereich „Teichwirtschaft“ konnte man sich auf zehn Punkte einigen:

  1. Die Vorgaben der FFH-RL werden von uns zu 100 % akzeptiert und sind der Rahmen, in dem wir diskutieren.
  2. Fischotter wurden seitens der Naturschutzverbände in Österreich zu keiner Zeit ausgesetzt (WWF Österreich, Naturschutzbund Österreich, Lanius).
  3. Fischotter gehören zum natürlichen Artenbestand Österreichs. Sie haben ein Existenzrecht, sind derzeit streng geschützt und dürfen nicht wieder ausgerottet werden.
  4. Die aktuelle Zunahme des Otterbestandes ist das Ergebnis von mehreren Jahrzehnten verbesserter Reproduktionsbedingungen (weniger Umweltgifte, gutes Nahrungsangebot) und von Schutzbestimmungen.
  5. Fischteiche erhöhen das Nahrungsangebot und damit auch die Lebensraumkapazität einer Landschaft. Die Teichwirtschaft hat daher ein moralisches Anrecht auf Präventionsmaßnahmen und Schadensabgeltung auch beim Management einer streng geschützten Tierart.
  6. Anderweitige, zufriedenstellende Maßnahmen (gemäß Art. 16/FFH-RL) auch zur Schadensminderung sind bestmöglich auszuschöpfen, ehe in die Population eingegriffen wird.
  7. Populationseingriffe beim Otter müssen zur Beurteilung der Wirksamkeit einem interdisziplinären Monitoring unterworfen werden (siehe Punkt 1).
  8. In Abstimmung mit den alle 6 Jahre vorzulegenden Art. 17-Berichten ist eine regelmäßige bundesweite Erfassung der Otterverbreitung samt Bestandsschätzung in wissenschaftlich anerkannter Weise durchzuführen.
  9. Standardmäßig ist ein dauerhaftes Totfundmonitoring zu installieren (Zitat Art. 12 (Ziff. 4)).
  10. Illegale Maßnahmen sind kein Kavaliersdelikt und entsprechend zu ahnden (darunter ist keine pauschale Vorverurteilung der Teichwirte und der Jagd und Fischerei insgesamt zu verstehen).

Für den Bereich „Fischerei/Fließgewässer“ gab es Übereinstimmung in vier Punkten:

  1. Die Vorgaben der FFH RL werden von uns zu 100 % akzeptiert und sind der Rahmen, in dem wir diskutieren.
  2. Fischotter gehören zum natürlichen Artenbestand Österreichs. Sie haben ein Existenzrecht, sind derzeit streng geschützt und dürfen nicht ausgerottet werden.
  3. Die aktuelle Zunahme des Otterbestandes ist das Ergebnis von mehreren Jahrzehnten natürlicher Reproduktion/Wanderungen und von Schutzbestimmungen.
  4. Das Vorkommen der Fischprädatoren (Kormoran, Graureiher, Schwarzstorch, Gänsesäger, Fischotter) beeinflusst Menge und Verteilung von Fischbeständen und kann zu wirtschaftlichen Schäden führen.

Bei weiteren drei Punkten gab es zumindest vom Großteil der Teilnehmer ein Einverständnis:

  1. Fischotter wurden seitens der Naturschutzverbände in Österreich zu keiner Zeit ausgesetzt (WWF Österreich, Naturschutzbund Österreich, Lanius). 21 Zustimmung/1 Stimmenthaltung/tw. Zustimmung
  2. Otter fressen Fließgewässer nicht leer, können jedoch die Fischbestände wesentlich reduzieren oder den Altersaufbau beeinflussen. (19 Zustimmung/3 tw. Zustimmung)
  3. Bislang gibt es keine fundierten Belege oder Studien, die nachweisen, dass die Zunahme der Fischotterpopulation Arten in ihrem Fortbestand gefährdet. Dies gilt insbesondere für die Arten Bachforelle, Äsche, Perlfisch, Nase sowie für Flussperlmuschel, Edel- und Steinkrebs. (21 Zustimmung/1 tw. Zustimmung)

Die angesprochenen Themen/Punkte waren bisher immer wieder Gegenstand unterschiedlicher Auslegung, was eine sachliche Diskussion unmöglich machte. Die Einigung auf diese Sachverhalte stellt deshalb einen wichtigen Schritt bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung dar. Sie müssen nun allen Betroffenen – auch an der Basis der Interessensgruppen – vermittelt werden.

Basis einbinden, „Fachstelle Fischotter“ schaffen

Die Übereinstimmungen bilden die Grundlage für weitere Gespräche, die vom Naturschutzbund zunächst in drei Schritten organisiert werden. Dabei sollen verstärkt Personen eingebunden werden, die die Verbindung mit den Fischern „an der Basis“ darstellen. Der Naturschutzbund agiert zudem als Infodrehscheibe und will auch eine „Fachstelle Fischotter“ schaffen.

Zurück

.