Elektrisches Licht, Kühlschrank, Waschmaschine, Computer, Handy, Eisenbahn… Wer kann sich ein Leben ohne diese Errungenschaften vorstellen? Für den Betrieb all dieser und vieler weiterer brauchen wir Strom. Leider wird beim Stromerzeugen aber allzu oft Natur zerstört. Der Naturschutzbund setzt sich deshalb für eine naturverträgliche Energiewende ein. Dazu gehört den Energieverbrauch zu reduzieren und die Effizienz zu erhöhen. Zudem braucht es eine Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger sowie von Atomstrom durch den Umstieg auf Energie aus Erneuerbaren Quellen. Die dezentrale Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV) spielt dabei eine wichtige Rolle, sie ist die am ehesten naturverträgliche Methode.
Photovoltaik bietet vielfältige, naturverträgliche Möglichkeiten, um Strom zu erzeugen. Bereits versiegelte und verbaute Flächen wie Hausdächer, Fassaden, Überdachungen von Großparkplätzen sowie straßen- und schienenbegleitende Flächen wie Lärmschutzwände sind potentielle Photovoltaik-Flächen. „Bei all diesen sollte die Nutzung von Photovoltaik von vornherein mit eingeplant und verpflichtend vorgeschrieben werden!“, sagt Hildegard Breiner, Vizepräsidentin und Energie-Expertin des Naturschutzbundes Österreich. „Damit sich diese Anlagen in einem angemessenen Zeitraum amortisieren können, brauchen wir zudem eine unbürokratische und finanziell angemessene Einspeise-Vergütung.“
Differenzierter sieht der Naturschutzbund PV-Anlagen in der Landschaft. Sie stellen eine umfassende Veränderung der Landschaft und des Landschaftsbildes dar. Zudem können sie Tiere und Pflanzen beeinträchtigen und zum Verlust von Lebensräumen führen. Hier ist eine naturverträgliche Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage umso wichtiger. PV-Flächen sind daher an Standorten zu fördern, die derzeit für die Biodiversität nicht zur Verfügung stehen. Landwirtschaftliche Flächen, die nur dazu dienen, Überschuss zu produzieren, Monokulturflächen für Energiepflanzen, Intensivgrünland: Hier kann eine PV-Fläche in Kombination mit extensiver Bewirtschaftung oder gar Anlage von Blühflächen eine Verbesserung für die heimische Artenvielfalt bewirken. „Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Nationalparks sind von PV-Anlagen freizuhalten. Ebenso naturschutzfachlich hochwertige Flächen wie Trockenrasen, Moorwiesen oder Ackerrandstreifen, denn es ist zu erwarten, dass der ökologische Wert dieser für die Biodiversität sehr wichtigen und oft als Trittsteinbiotope dienenden Flächen durch eine Photovoltaikanlage gemindert wird“, so Hildegard Breiner.
Die vollständige Position des Naturschutzbundes zur Nutzung von Photovoltaik gibt´s hier.
18.06.2020