Ambitionierter nationaler Wiederherstellungsplan statt bürokratischem Minimalismus

Der Naturschutzbund Österreich präsentiert Analyse zur EU-Wiederherstellungsverordnung und warnt vor politischer Mutlosigkeit.

© Robert Hofrichter

Mit dem Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) steht Österreich an einem historischen Wendepunkt. Da sich 80 Prozent der heimischen Arten und Lebensräume derzeit in einem mangelhaften Zustand befinden, darf Österreich nicht nur das gesetzliche Mindestmaß erfüllen, fordert der Naturschutzbund. Ein mutiger, ambitionierter Weg muss eingeschlagen werden, um eine umfassende ökologische Erneuerung einzuleiten.

In der aktuellen Ausgabe seines natur&land-Magazins analysiert der Naturschutzbund die einzelnen Artikel der Verordnung und wirft einen kritischen Blick auf die laufende Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans.

Sechs kritische Handlungsfelder im Fokus:
Die Expert*innenanalyse zeigt in den zentralen Säulen der Verordnung dringenden Nachbesserungsbedarf.

  • Lebensräume brauchen Vernetzung, warnt Thomas Wrbka (Präsident Naturschutzbund Österreich); damit Schutzgebiete nicht isolierte ökologische Sackgassen werden, sei eine funktionale Vernetzung durch Landschaftselemente entscheidend
  • Die Stadtökologie wird laut Romana Ull (Naturschutzbund Steiermark) zur bloßen Flächenbilanz degradiert, da der Entwurf Grünflächen und Baumkronen nicht qualitativ, sondern nur in Quadratmetern misst. Lichtverschmutzung wird völlig ignoriert.
  • Beim Schutz der Bestäuber mahnt Johann Neumayer (Naturschutzbund Österreich) zur Trendumkehr, da jedes dritte Lebensmittel von Insekten abhängt; der Ausschluss von NGOs aus den Vorbereitungsgremien gefährde hier den gesellschaftlichen Konsens.
  • Im Bereich Landwirtschaft & Moore betont Winfrid Herbst (Naturschutzbund Salzburg) die historische Chance auf krisensichere Einkommen durch die Honorierung von Ökosystemleistungen der Landwirtschaft; der Widerstand gegen diese Maßnahmen schadet den Bauern selbst und müsse dringend überwunden werden.
  • Für die Wälder fordert Fritz Schwarz (Naturschutzbund Oberösterreich) ein Ende der Fichten-Monokulturen, eine gesetzliche Verankerung naturnaher Waldwirtschaft, einen Ausbau des Netzwerks an Naturwaldreservaten sowie einen weitgehenden Stopp des Forststraßenbaus, da fast 60 Prozent der Waldgesellschaften gefährdet sind.
  • Schließlich verweist Karin Hochegger (Naturschutzbund Steiermark) darauf, dass nur noch 17 Prozent der Flüsse frei fließen, also barrierefrei sind; für wirksamen Hochwasserschutz und intakte Fischbestände müssen nicht nur Barrieren zurückgebaut werden, auch den Flüssen und ihren Auen muss wieder mehr Raum gegeben werden.

 

Renaturierung funktioniert!
Der Naturschutzbund fordert von den Entscheidungsträger*innen Mut zur Fläche, bundeseinheitliche Standards gegen den föderalen Flickenteppich und eine finanzielle Absicherung aller notwendigen Maßnahmen. „Renaturierung ist eine der wichtigsten Investitionen, die ein Land tätigen kann. Denn Natur ist nicht nur ein ästhetisches Gut, sondern eine Lebens- und Sicherheitsgrundlage. Die ambitionierte Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung ist eine Chance, die wir nutzen müssen“, ist Wrbka überzeugt. „Österreich muss bis zum 1. September 2026 den Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans in Brüssel vorlegen. Die verbleibende Zeit muss genutzt werden, um daraus ein echtes Zukunftsprogramm zu machen.“

Weitere Informationen und Einblicke in die Wiederherstellungsverordnung finden sich in der aktuellen Ausgabe von
natur&land, DER österreichischen Naturschutzzeitschrift. Hier geht’s zur Bestellung

09.06.2026

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