Seit dem Jahr 2015 gibt es im Burgenland ein vom Land beauftragtes Bibermanagement. Es wurde ein „Biber-Telefon Burgenland“ als Kontaktadresse eingerichtet. Arbeitsschwerpunkt ist die Bearbeitung von Konfliktfällen und die Beratung von Betroffenen vor Ort. Nach niederösterreichischem Vorbild wird zur Lösung von Mensch-Biber-Konflikten in drei Stufen vorgegangen:
1. Prävention: Information und Aufklärung, lokale Einzelmaßnahmen (z.B. Einzelbaumschutz, E-Zäune)
2. Eingriffe in den Lebensraum: Absenkung oder Entfernung von Biberdämmen, Einbau von Drainagerohren
3. Eingriff in die Population: Fallenfang und Tötung
Rechtliche Situation
Der Biber ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG der EU angeführt und unterliegt dem Burgenländischen Naturschutz und Landschaftspflegegesetz NG 1990. Daher soll stets das gelindeste Mittel zur Entschärfung von Mensch-Biber-Konflikten angewandt werden.
Sowohl für Dammentfernungen als auch für einen Eingriff in die Population durch einen Abfang bedarf es einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Bescheid).
Kontaktdaten (kostenlose Information & Beratung)
Biber-Telefon Burgenland: 0677 62 707 409
Clemens Trixner, MSc.
Bibermanagement Burgenland
E-Mail: clemens.trixner@aon.at
Mobil: 0677 62 707 409