Das Land Niederösterreich hat den Entwurf der „Verordnung betreffend die Sicherung eines guten mengenmäßigen Zustands des Grundwassers und die Nutzung von Donauwasser für die Landwirtschaft im Weinviertel“ veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist Sicherung des guten mengenmäßigen Zustandes des Grundwasser im Weinviertel.
Wir erachten das Erlassen einer Verordnung zum Management des Grundwassers im Weinviertel als einen wichtigen und richtigen Weg zu einem ökologisch verträglichen und sozial gerechten Umgang mit der begrenzten Ressource „Wasser“ in einer Region, in der diese Ressource für zahlreiche Bereiche des Lebens angesichts der großen Herausforderungen, die die Klimakrise mit sich bringt, an Bedeutung immer mehr zunehmen wird. Allerdings sind die festgelegten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels schwer nachvollziehbar und reichen aus unserer Sicht in keinster Weise aus.
Der Umgang mit den zunehmenden Dürreperioden im Weinviertel ist eine große Herausforderung für die gesamte Region, nicht nur für die landwirtschaftliche Produktion. Davon betroffen sind weitaus mehrere Bereiche, die auf die Wasserressourcen angewiesen sind. Daher erachten wir es aus unabdingbar, diese Herausforderungen ganzheitlich zu denken und nicht nur einen – zwar sehr wichtigen Bereich – zu betrachten, wenn es um die künftige Versorgung mit ausreichend Wasser für die Region geht.
Den mit der Klimakrise einhergehenden Veränderungen in der landwirtschaftlichen Produktion kann nicht allein mit dem Thema „ausreichende Wasserversorgung“ begegnet werden. Es gilt hier in erster Linie an die sich ändernden Bedingungen angepasste landwirtschaftliche Nutzungen zu entwickeln und umzusetzen.
Wasserrückhalt in der Region muss Priorität haben. Es macht wenig Sinn, den Wasserabfluss durch zahlreiche Maßnahmen (begradigte Fließgewässer, Ausräumen von Fließgewässern, Versiegelungen, usw.) zu beschleunigen und durch sehr teure technische Lösungen zu kompensieren. Daher müssen Gewässer aufgeweitet und natürliche Retentionsräume geschaffen werden, Entsiegelungen stattfinden, weitere Versiegelungen unterbunden und die unselige „Gewässerpflege“ endlich unterbunden und ökologisch angepasste Gewässerpflegekonzepte umgesetzt werden. Insbesondere die radikale Entfernung der Ufergehölze auch auf sogenannten Freilandfließstrecken erhöht mangels Beschattung die Verdunstungseffekte und wirkt sich äußerst nachteilig auf Flora und Fauna aus. Ökologische und nachhaltigen Lösungen liegen bereits in zahlreichen Studien vor. Sie harren auf ihre Umsetzung.
Gerechte Verteilung von Wasser: Bei jeglicher Regelung des Umgangs mit der begrenzten Ressource Wasser muss eine gerechte soziale Verteilung im Vordergrund stehen. Es kann nicht sein, dass große landwirtschaftliche Betriebe, die über das entsprechende ökonomische Know-how verfügen kleineren landwirtschaftlichen Betrieben das „Wasser abgraben“. Dies beschleunigt das gerade auch von Seiten der Interessensvertretung der Landwirtschaft so beklagte „Bauernsterben“.
Donauwasser weist eine Gewässergüteklasse von II-III auf. Insbesondere nach Hochwässern und Starkregenereignissen sind solche Gewässer häufig schadstoffbelastet. Wir erachten das Aufbringen von potentiell belastetem Donauwasser im Nahbereich von ökologisch sensiblen Gebieten problematisch. Wie soll dieser Herausforderung begegnet werden?