Resolution: Für einen transparenten, fachlich fundierten und nachvollziehbaren Wiederherstellungsplan

© N. Sauberer

Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist nicht nur geltendes Recht, sie ist auch unverzichtbar, um dem anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken und Österreich für die Folgen des Klimawandelns besser zu wappnen. Niederösterreich verfügt über eine besonders hohe Diversität an Lebensräumen und spielt daher für die Erreichung der österreichischen Wiederherstellungsziele eine zentrale Rolle. Gleichzeitig weist der Beitrag Niederösterreichs im an die EU übermittelten nationalen Wiederherstellungsplan die größten Lücken auf. Der vorliegende Wiederherstellungsplan schafft Unsicherheit für Naturschutz, Land- und Forstwirt*innen, Gemeinden, Grundeigentümer*innen und Wirtschaftstreibende, da er weder klare Maßnahmen noch eine konkrete Flächenkulisse beinhaltet.

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des | naturschutzbund nö | haben seine Mitglieder am 17. Oktober in Berndorf die Resolution "Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Für einen transparenten, fachlich fundierten und nachvollziehbaren Wiederherstellungsplan" beschlossen. Darin fordert der Verein von Politik und Verwaltung die Umsetzung von Maßnahmen, um Mensch und Natur zu schützen:

  • Politik und Verwaltung mögen die Wiederherstellungsverordnung als große Chance im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise sehen und ihre Umsetzung zielstrebig vorantreiben
  • die Einrichtung einer zentralen Koordinations- und Informationsstelle, als Anlaufstelle für alle mit der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung arbeitenden Institutionen
    und Personen (Grundeigentümer*innen, Gemeinden, NGOs usw.)
  • die Ergebnisse der eigens eingerichteten Arbeitsgruppen transparent und ohne Verwässerungen in den nationalen Wiederherstellungsplan einzuarbeiten
  • den nationalen Wiederherstellungsplan fachlich zu ergänzen und die fehlenden Angaben, insbesondere bei Artikel 4, vollständig und ehebaldigst zu ergänzen
  • die fehlenden Angaben Niederösterreichs zu Artikel 8 zu klären und zu ergänzen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen durch ausreichende, langfristige und verlässliche Finanzierungsinstrumente von EU, Bund und Ländern abzusichern
  • attraktive Angebote für Grundeigentümer*innen zu schaffen, wenn diese Flächen für Wiederherstellungsmaßnahmen bereitstellen
  • wesentliche Änderungen des vorliegenden Wiederherstellungsplans transparent zu machen und bei umfangreichen nachträglichen Änderungen eine neuerliche Möglichkeit zur Stellungnahme vorzusehen

 

Die Wiederherstellung der Natur darf nicht zu einem Gegeneinander von Naturschutz, Landwirtschaft und Grundeigentümer*innen führen. Sie muss zu einem gemeinsamen Projekt für unser aller Zukunft werden. Dafür braucht es Transparenz, fachliche Qualität, faire Rahmenbedingungen und gesicherte Finanzierung.

Gerade für Niederösterreich, einem Bundesland mit einer so großen biologischen Vielfalt müssen die bestehenden Lücken für eine Umsetzung möglichst rasch geschlossen werden. Ein transparenter und fachlich fundierter Wiederherstellungsplan ist zur Sicherung der Vielfalt an Arten und Lebensräumen, der Versorgungssicherheit und zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels unverzichtbar.

Weitere Informationen:
Resolution "Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Für einen transparenten, fachlich fundierten und nachvollziehbaren Wiederherstellungsplan"

 

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