NGOs kritisieren geplante Tötung von Fischottern

© Bernhard Landgraf

WWF, VIER PFOTEN und Naturschutzbund NÖ fordern: LR Pernkopf muss seine Fischotter-Pläne auf den Tisch legen - Fischotter ist streng geschützte Art – Tötung würde gegen EU-Richtlinie verstoßen

Wien, 10. Februar 2017. In Niederösterreich droht die Tötung von bis zu 84 Fischottern. WWF, VIER PFOTEN und Naturschutzbund NÖ fordern gemeinsam von Landesrat Stephan Pernkopf, seine Pläne auf den Tisch zu legen. „Die im Raum stehenden Tötungen könnten folgenschwere Auswirkungen auf den Fischotterbestand haben. Wir hoffen, dass die politisch Verantwortlichen in Niederösterreich den Ernst der Lage doch noch erkennen und entsprechend handeln. Als zuständiger Landesrat muss Stephan Pernkopf endlich konkrete Antworten liefern, welche Vorgangsweise die Niederösterreichische Landesregierung hier wählt und was es mit der drohenden Bestandsreduzierung auf sich hat“, so Christian Pichler, Artschutzexperte beim WWF Österreich.

WWF, VIER PFOTEN und Naturschutzbund NÖ weisen darauf hin, dass der Fischotter eine streng geschützte Art ist. Seinen Bestand zu reduzieren verstößt gegen die Bestimmungen der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. „Der Fischotter-Bestand in der alpinen Region ist noch immer ungünstig und trotzdem drohen hier massive Eingriffe. Das ist ganz sicher nicht zu akzeptieren“, so Pichler. Aus der Sicht der NGOs verfügt das Land Niederösterreich derzeit über keine ausreichenden Grundlagen zur Genehmigung für solch einen drastischen Eingriff in den Fischotterbestand. „Es gibt keine seriösen Bestandszahlen, die vorliegenden Bestandsschätzungen sind veraltet. Die Entnahmequote scheint willkürlich gewählt zu sein“, so die NGOs unisono. Als Grund für die drohende Tötung der Fischotter wird der Rückgang von Fischbeständen angeführt, außerdem gehe es darum, durch Fischotter entstandene Schäden an Teichwirtschaften zu reduzieren.

 „Die Ursachen des Fischrückgangs sind vielfältig. Der Fischotter kann nicht alleine dafür verantwortlich und zum Sündenbock gemacht werden“, hält Margit Gross vom Naturschutzbund NÖ fest und klärt auf: „In der bis vor kurzem fischotterfreien Schweiz wurden an Fließgewässern ähnliche Rückgänge bei den Fischbeständen festgestellt wie in Österreich. In einer umfassenden Untersuchung wurden als Ursache ein ganzes Bündel an Faktoren identifiziert, von denen angenommen werden kann, dass sie auch in Österreich wirksam sind, darunter unökologische Fischbesatzmaßnahmen, Kraftwerksbauten, Hochwasserschutzmaßnahmen, klimawandelbedingter Temperaturanstieg, Anstieg von Fischkrankheiten und Gewässerverschmutzung.“

„Uns ist keine Untersuchung in Niederösterreich bekannt, die sich mit den Auswirkungen der Tötung von Fischottern auf den Fischbestand befasst. Kann damit tatsächlich die schlechte Situation der Fische in unseren Gewässern erreicht werden? Es liegt die Vermutung nahe, dass mit der beabsichtigten Tötung der Tiere in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. Die Tötung von mehr als 80 Fischottern ist auf keinen Fall hinzunehmen. Landesrat Pernkopf muss endlich seine konkreten Absichten rund um den Fischotter bekanntgeben. Den betroffenen Teichwirten müssen ordentliche, EU-rechtskonforme und nachhaltige Lösungen geboten werden“, so die NGOs.

 „Nicht nur aus Arten-, sondern auch aus Tierschutzsicht ist eine Tötung der Fischotter absolut abzulehnen“, sagt Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von VIER PFOTEN und weiter: „Paarungen können beim Otter das ganze Jahr über erfolgen, das heißt, dass zu jeder Zeit Jungtiere da sein können. Wird nun eine säugende Fischotter-Mutter abgeschossen und kehrt nicht mehr zu ihren Jungen zurück, so verhungern und verenden diese elendig in ihrem Nest. Höchst problematisch ist auch, dass im Falle der Fischotter-Bejagung der Jäger nicht kontrollieren kann, ob er das Tier tatsächlich tödlich getroffen hat, weil dieses ins Wasser flüchtet. So ist nicht auszuschließen, dass das angeschossene Tier einen langsamen, qualvollen Tod erleiden muss.“ VIER PFOTEN weist darauf hin, dass Tierschutz in Österreich in der Verfassung festgeschrieben und die Tötung von Tieren sehr klaren restriktiven gesetzlichen Normen unterworfen ist. Im Fall der Fischotter liegt absolut kein übergeordneter, vernünftiger Grund für eine solche Tötung vor.

 

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