Die Niederösterreichische Landesregierung hat am 26.11. eine Verordnung zum Abschuss von Fischottern erlassen. Sie erlaubt jährlich die Tötung von 50 Fischottern bis Juni 2023. Als Argument dafür führt die Landesregierung das öffentliche Interesse der Teichwirtschaft an, das durch die Schäden, die der Fischotter an den Teichen verursacht, gefährdet sei. Der Naturschutzbund NÖ lehnt diesen Beschluss vehement ab. Er versteht die Sorgen der Teichwirtschaft, aber den Fischotter, eine EU-weit streng geschützte Art, zu töten, ist nicht die Lösung und schafft auch keinen Interessensausgleich zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft.
Auch wenn das Land NÖ etliche Einwendungen aus unserer Stellungnahme zum ersten Entwurf der Verordnung berücksichtigt hat – so dürfen an den Fließgewässern nun doch keine Fischotter getötet werden – ist die vorliegende Verordnung nicht der richtige Weg.
Link zur Fischotter-Verordnung des Land Niederösterreich
Unsere Stellungnahme zur Fischotter-Verordnung des Landes NÖ vom 21.10.2019