Trotz fehlender konkreter Hinweise für problematisches Verhalten gegenüber Menschen soll im Bezirk Zwettl laut dem Agrarlandesrat ein Wolf zum Abschuss frei sein. Ungeprüfte Berichte über Sichtungen ohne Nahbegegnungen sind aus Sicht des Naturschutzbundes nicht ausreichend für ein derart starkes Eingreifen – schon gar nicht zur Zeit der Jungenaufzucht in der Nähe eines bestehenden Rudels. An diesem Fall wird deutlich, wie bedenklich die Niederösterreichische Wolfsverordnung ist, die keinerlei Kontrolle durch die Behörden vorsieht. Im Bezirk Zwettl sind zumindest teilweise zwei Rudel beheimatet. Es ist völlig unklar, auf welchen Bereich sich die Abschussfreigabe bezieht. Die Berichte über vermehrte Sichtungen im Gemeindegebiet Persenbeug-Gottsdorf stammen aus dem Bezirk Melk. Die Jägerinnen und Jäger sind allein auf sich gestellt, zu entscheiden, ob ein etwaiger Abschuss von der Verordnung gedeckt ist oder nicht.
Abschuss kann zu mehr Konflikten führen
Ende April bis Anfang Mai bringt die Wolfsfähe (das territoriale Weibchen) in einem Bau die Welpen zur Welt. In den darauffolgenden drei Wochen ist sie darauf angewiesen, dass ihr Partner, der Rüde, sie mit Nahrung versorgt. Die bestehende Abschussfreigabe riskiert, dass eines der Elterntiere geschossen wird. Das kann zu einer Zunahme an Konflikten mit der Landwirtschaft führen. Die Wolfswelpen nehmen zwar ab der vierten Lebenswoche feste Nahrung auf, aber das verbliebene Elterntier muss sich alleine um die Nahrungsbeschaffung kümmern und könnte infolgedessen verstärkt auf unzureichend geschützte Nutztiere als leichte Beute zurückgreifen.
Der Naturschutzbund appelliert an die Niederösterreichische Landesregierung die Wolfsverordnung nach dem Stand der Forschung zu überarbeiten und die aktuelle Abschussfreigabe zu stoppen.