LVwG entscheidet: Kein Abschuss von Fischottern in NÖ!

© B. Landgraf

Am 26. Juni 2019 hat das Landesverwaltungsgericht NÖ entschieden, dass in Niederösterreich kein Fischotter geschossen werden darf. Auf Antrag des Teichwirteverbandes und der NÖ Landesfischereiverbandes auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung hat die Naturschutzabteilung der NÖ Landesregierung am 18. September 2018 einen Bescheid erlassen, in dem sie (so wie im Jahr 2017/18) den Abschuss von 40 Fischottern erlaubt. Dieser Bescheid wurden von vier NGOs - darunter auch dem Naturschutzbund NÖ - und von der NÖ Umweltanwaltschaft angefochten. Den Beschwerden wurde nun vom LVwG NÖ stattgegeben. Begründet wird dies damit, dass der Nachweis, dass der Fischotter trotz des Eingriffes in einem günstigen Erhaltungszustand (falls er überhaupt vorhanden ist) verbleibt, nicht erbracht wurde.

Der Naturschutzbund NÖ freut sich über diese Entscheidung des LVwG. Wir sind an einer guten Lösung des Konfliktes zwischen Teichwirtschaft, Fischerei und Naturschutz sehr interessiert und arbeiten daher intensiv am Fischotter-Managementplan mit.

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Artikel zum Fischotter im Naturschutz bunt III-2018

 

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