EVN-Mikrotunnel – Schlägerungen ohne Genehmigung im Natura 2000-Gebiet?

© Ilse Wrbka-Fuchsig

Wie kürzlich bekannt wurde, will die EVN einen Versorgungstunnel (Trinkwasser, Wärme, Internet, Strom und Gas) unter der Donau zwischen Klosterneuburg und Korneuburg errichten. Abgesehen von Fragen der Transparenz des Projektes und der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, wurden bereits Schlägerungsarbeiten durchgeführt obwohl unseren Informationen nach weder eine Schlägerungsgenehmigung noch die rechtliche Projektbewilligung vorliegen soll.

Die Schlägerungen an der Rollfährenstraße nahe des Uferhauses betrafen neben einem jungen Wald auch ältere Weiden, die im gesamten „Europaschutzgebiet Tullnerfelder Donauauen“ inzwischen schon selten sind. Die Auwälder bei Klosterneuburg sind, neben jenen östlich von Wien (NP Donauauen), die letzten noch annähernd von der Donau direkt beeinflussten, zeitweise durchströmten Auwälder. In anderen Bereichen des Europaschutzgebietes sind durch Stauhaltung keine naturnahen Verhältnisse für Weichholzauen mehr gegeben.

Mit dem Aushub von mehr als 2000 m³ soll ein „Wildrettungshügel“ errichtet werden. Es ist zu befürchten, dass damit die letzten noch erhaltenen Senken der Au verfüllt und in Altbestände eingegriffen wird. Trifft dies wirklich zu, so wäre das für die Au eine weitere massive Verschlechterung des sensiblen Lebensraumes. In den letzten Jahrzehnten kam es bereits zu einer Umwandlung von Auwäldern in Hybridpappelforste und zu stetigen Anlandungen bei Hochwässern.

Jedes Projekt, das sich negativ auf die Schutzgüter des Europaschutzgebietes „Tullnerfelder Donauauen“ auswirken könnte, bedarf einer Naturverträglichkeitsprüfung. Dies schreibt das NÖ Naturschutzgesetz vor. Damit hat auch für den EVN-Mikrotunnel eine solche zu erfolgen, bevor mit den Baumaßnahmen begonnen wird! Der Naturschutzbund NÖ fordert alle Beteiligten auf, alle Maßnahmen zur Errichtung des Mikrotunnels sofort zu stoppen und das Ergebnis der Naturverträglichkeitsprüfung abzuwarten.

 

 

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