Der Wolf und die Novelle des NÖ Jagdgesetzes

Am 20. September hat der NÖ Landtag eine Änderung des NÖ Jagdgesetzes beschlossen. Demnach soll es ab Inkrafttreten der Novelle möglich sein, dass die Bezirkshauptmannschaft unter bestimmten Voraussetzungen den Abschuss von Wölfen, Luchsen und Bären in einem oder mehreren Jagdgebieten anordnen kann. Solche Voraussetzungen wären laut Novelle wenn es sich im Interesse der Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit als notwendig erweist oder  Wenn es sich zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden als notwendig erweist.

Der Naturschutzbund NÖ ist davon überzeugt, dass der hier eingeschlagene Weg wenig dazu beitragen kann, die Rückkehr der großen Beutegreifer so zu gestalten, dass es sowohl für alle Beteiligten eine akzeptierbare Lösung ist als auch der von allen Mitgliedsländern der EU – und damit auch von Österreich – mitgetragenen Richtlinie zum Schutz der Fauna, Flora und Habitate entspricht. Zudem widerspricht diese Vorgangsweise dem 2012 erarbeiteten Wolfs-Managementplan, an dessen Erstellung sich das Land Niederösterreich beteiligt hat. Der Managementplan sieht den Abschuss einzelner Wölfe dann vor, wenn sich diese nachweislich aggressiv dem Mensch oder seinen in unmittelbarer Nähe befindlichen Hunden gegenüber verhalten. Keinesfalls wird dort von einem wahllosen Abschuss in einem "Jagdgebiet" gesprochen.

Die betroffenen Landwirte verdienen sich eine ernsthaftere Auseinandersetzung mit dem Thema und eine wirkliche Unterstützung ihrer Anliegen. Laut Seite des NÖ Landtages endet die Einspruchsfrist am 2. November 2018.

Offener Brief an LHStv. Dr. Stephan Pernkopf

Wolf-Managementplan Österreich: Grundlagen und Empfehlungen

Link zur Seite des NÖ Landtages

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