Antrag auf Entnahme von Fischottern in Salzburg abgelehnt

| naturschutzbund | begrüßt die richtungsweisende Entscheidung Salzburgs im Umgang mit dem Fischotter

Der Naturschutzbund begrüßt die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Hallein sehr, die den Antrag auf „Entnahme“ von vier Fischottern zum Schutz der Fischzuchtanlage Hallein-Gamp abgewiesen hat. Die Behörde folgt damit dem Gutachten der zoologischen Amtssachverständigen und der Stellungnahme des Naturschutzbundes,  wonach Ausnahmen vom Schutzstatus nur möglich sind, wenn es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. In diesem Fall aber ist  der Bau eines otterdichten Zauns das gelindeste, zweckmäßigste und vor allem nachhaltigste Mittel.

© Robert Hofrichter

Der Antrag war der bisher erste in Salzburg für Eingriffe in die wachsende Fischotterpopulation. Mit der Rückkehr des Wassermarders in sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet kommt es mitunter zu Konflikten mit Fischteichbesitzern und Anglern. Der negative Bescheid aus Hallein ist nun ein klares Zeichen, dass Schadensprävention vor dem Abschuss stehen muss.

Während im Antrag die Einzäunung noch als unmöglich dargestellt wurde, zeigt sich nun auch der Fischereiverband Hallein einsichtig und ist bereit mit finanzieller Unterstützung des Landes die sensiblen Bereiche einzuzäunen. Der Naturschutzbund befürwortet die in Aussicht gestellte Unterstützung durch das Land Salzburg. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Landesregierung  nun eine Förderrichtlinie erarbeitet, die es ermöglicht Fischzuchtanlagen präventiv gegen den Fischotter zu schützen -  ähnlich der Förderrichtlinie für Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe. 

Zusammenfassend stellt die Behörde in ihrem Bescheid fest, dass die einmalige Entnahme von vier Fischottern für die Fischzuchtanlage keinen dauerhaften Schutz ermöglicht und somit nicht zielführend ist. Der Naturschutzbund sieht in dieser Entscheidung auch einen wichtigen Schritt durch konstruktive Lösungsansätze Naturnutzung und Artenschutz nebeneinander zu  ermöglichen und damit auch dem oft kritisierten EU-weiten Schutzstatus gerecht zu werden.


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