Wolfsabschuss darf nicht erste Lösung sein

Naturschutzbund und Umweltdachverband reichen Beschwerde gegen Tiroler Wolfs-Abschussbescheid ein

Voraussetzungen für einen Abschuss sind EU-rechtswidrig – verpasste Chance für bewährte Schutzmaßnahmen – Herdenschutz muss besser aufgestellt werden!

Heute läuft die Beschwerdefrist zum Tiroler Bescheid ab, der Wolf „118MATK“ zum Abschuss freigeben soll. Naturschutzbund Österreich und Umweltdachverband reichen aufgrund fehlender Voraussetzungen Beschwerde ein.

© pixabay

Wolf steht unter strengem Schutz
Den Aufzeichnungen aus der jüngeren artenschutzrechtlichen Geschichte Tirols zufolge würde mit dieser Ausnahmegenehmigung erstmals ein Wolf in Tirol zum Abschuss freigegeben. Der Wolf (Canis lupus) ist nach Europäischem Artenschutzrecht (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) eine streng geschützte Tierart. Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein geschütztes Tier wie der Wolf zum Abschuss freigegeben werden.

So muss für eine Ausnahme vom Schutzstatus unter anderem ein spezifisches Problem mit dem Abschuss gelöst werden können, gelindere Mittel nachweislich ausgeschlossen und der Erhaltungszustand des Wolfes nicht gefährdet werden. Alle drei Voraussetzungen werden von Naturschutzbund und Umweltdachverband als nicht erfüllt angesehen. „Die grundsätzliche Möglichkeit eines Abschusses wird von uns nicht in Frage gestellt – sie darf allerdings nur im tatsächlichen Ausnahmefall zum Einsatz kommen. Ein Wolf kann nicht zwischen erlaubter Beute wie einem Reh und unerlaubter Beute wie einem Schaf unterscheiden. Die Wahrscheinlichkeit auf ungeschützte Schafe zu treffen, ist für einen Wolf in Tirol ziemlich hoch – eine spezielle Verhaltensänderung nicht erforderlich“, betont Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund. Daher wäre durch den Abschuss dieses Wolfes die Gefahr von Übergriffen durch andere, zuwandernde Wölfe nicht abgewendet.

Behirtung gehört zur traditionellen Form der Weidetierhaltung
„Pilotprojekte mit Behirtung auf Tiroler Almen hatten mittels Einsatz von Nachtpferchen heuer keine Verluste durch Wölfe zu verzeichnen. Diese traditionelle Form der Weidetierhaltung wurde jedoch für die betroffenen Almen nicht in Erwägung gezogen“ gibt Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, zu bedenken. „Herdenschutz stellt die wichtigste Maßnahme für ein konfliktarmes Zusammenleben mit Wölfen dar. Daher muss in Österreich – wie in vielen anderen Ländern auch – Herdenschutz proaktiv angegangen werden. Der Abschuss kann nur letztes Mittel sein“, so Pfiffinger.

Gebot der Stunde: Herdenschutz
Die Beweidung der Almen mit Schafen und Ziegen ist alpines Kulturgut, der Wolf eine geschützte Art, für die Tirol Verantwortung trägt. Alpwirtschaft und Artenschutz schließen einander nicht aus. Daher appellieren die beiden Verbände an die Tiroler Landesregierung, den bereits erfolgreich eingeschlagenen Weg mit verbesserter Beratung und finanzieller Unterstützung für Herdenschutzmaßnahmen weiter zu intensivieren. Eine Koexistenz ist möglich, wenn umsichtige und langfristige Lösungswege geboten werden, die Mensch und Natur gerecht werden.

24.11.2021

Zurück

.