Wolf-Abschuss nicht vor rechtlicher Prüfung

© Josef Limberger

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hat heute den Antrag zum Abschuss des Wolfs stattgegeben, der 2019 wiederholt Nutztiere im Großarltal gerissen hat. Den Argumenten des Naturschutzbundes und seines wissenschaftlichen Gutachtens von Dr. Felix Knauer und Univ. Prof. Dr. Chris Walzer wird darin nicht gefolgt. Der Naturschutzbund beabsichtigt deshalb, Beschwerde gegen den Bescheid einzulegen. Daraus ergibt sich, Aufschub bis zur rechtlichen Klärung des Sachverhalts zu gewähren, zumal es sich um die Tötung eines streng geschützten Tieres handelt.

Wichtige europarechtlich vorgeschriebene Kriterien für die Ausnahme vom strengen Schutzstatus sieht der Naturschutzbund nicht ausreichend erfüllt und müssen erst durch den Beschwerdeweg geprüft werden. Seit Ende April ist ein zweiter Wolf im Pongau nachgewiesen, dessen Aktionsradius ebenfalls in den vom Bescheid genannten Bereich fallen könnte. Der Bescheid beinhaltet allerdings keine Auflagen zur Sicherstellung, dass ausschließlich der Wolf, auf den der Bescheid ausgestellt wurde, geschossen wird.


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