Der 27. Februar 2018 könnte für die Fischotter in Kärnten zum „Schwarzen Dienstag“ werden. Der für Jagd und Tierschutz zuständige Landesrat möchte an diesem Tag in der Regierungssitzung den jährlichen Abschuss von 43 Fischottern erwirken. Dadurch soll der Fischbestand in der Forellen- und Äschenregion wieder erhöht werden. Es ist unbestritten, dass Fischotter gerade in den Forellenbächen zu mitunter erheblichen Rückgängen des Fischbestandes führen können. Es steht aber auch fest, dass sich die Fischer an oft unnatürlich hohe Fischbestände und Fischgrößen in den Gewässern ohne Otter gewöhnt haben. Zudem werden Fischverluste durch Besatzfische ins Fließgewässer und nicht otterdicht eingezäunte Fischteiche im Umland geradezu provoziert. Der Fischotter darf dafür nicht zum Sündenbock gemacht werden! Abschüsse zum derzeitigen Zeitpunkt und in der geplanten Form widersprechen zudem EU-Recht, der FFH-Richtlinie, die dem Fischotter derzeit noch einen „ungünstigen Erhaltungszustand“ bescheinigt, und auch dem Kärntner Jagdgesetz, das in jedem Fall den uneingeschränkten Mutterschutz und ihrer Jungtiere fordert.
Eine Entnahme zum momentanen Zeitpunkt kommt für uns nicht in Frage! Was es braucht ist eine fundierte Beratung und Unterstützung der Teichbewirtschafter beim Umzäunen ihrer Teiche mit nachfolgender Beobachtung, wie sich die Bestände von Fischen UND Fischottern entwickeln. Wenn Sie unsere Ansicht teilen, dann unterstützen Sie doch unseren Einsatz! Ein Leserbrief wäre beispielsweise eine gute Möglichkeit. Natürlich hilft uns auch eine Spende sehr...