Obmannwechsel nach 24 Jahren

Bei der am 6. Mai 2022  durchgeführten Jahreshauptversammlung im Schloss Mageregg in Klagenfurt kam es zu einem Wechsel in der Funktion des Obmannes des Naturschutzbundes Kärnten. Zu Beginn der Versammlung  begrüßt Mag. Klaus Kugi namentlich den Präsidenten des ÖNB Österreich, Herrn Univ. Prof. Dr. Roman Türk und die Geschäftsführerin Mag. Birgit Mair Makart, die aus Salzburg angereist sind, sowie Frau Landesrätin Mag.a. Sara Schaar und alle anderen Ehrengäste.

Frau Landesrätin Mag.a. Sara Schaar nutzt die Grußworte und bittet zur Überraschung aller Anwesenden Herrn Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser in den Saal, der dem scheidenden Obmann Mag. Kugi für seine langjährige, aufopferungsvolle Tätigkeit im Kärntner Naturschutz dankt. Anschließend verleiht er als besondere Auszeichnung das große Verdienstzeichen des Landes an Mag. Kugi.

Im Laufe der weiteren Versammlung wurden sieben besonders verdiente Mitgliedern per einstimmigem Beschluss mittels Urkunde, Buch und Blumen bzw. Wein zu Ehrenmitgliedern des Naturschutzbundes Kärnten ernannt. Die Urkunden und Präsente überreichten der Präsident und die Geschäftsführerin des ÖNB Österreich.

Bei der anschließenden Wahl des neuen Vorstandes wurde der Wahlvorschlag von Mag. Klaus Kugi präsentiert und auf seinen Antrag werden sämtliche Funktionen einstimmig in einem Wahlgang gewählt. Der Wahlvorschlag wird von der Versammlung einstimmig angenommen.

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Obmann: Mag. Klaus Krainer

Obmann-Stv.: DI Peter Honsig Erlenburg

Obmann-Stv.: LJM Dr. Walter Brunner

Schriftführer: Mag. Wolfgang Kucher

Schriftführer-Stv.: Mag. Gerald Kerschbaumer

Finanzreferent: Mag. DI (FH) Johann Wagner

Finanzreferent-Stv.: Ing. Klaus Kleinegger

Mag. Kugi gratuliert seinem Nachfolger zur Wahl und wünscht ihm viel Kraft und Glück für seine zukünftige Arbeit. Der neue Obmann Mag. Klaus Krainer stellt daraufhin sich und seine zukünftige Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem neuen Vorstand vor. Zu seiner ersten Tätigkeit als neuer Obmann stellt er den Antrag auf Verleihung des Titels „Ehrenobmann“, welcher einstimmig angenommen wurde.

 

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