Das Schlotterer-Verfahren zeigt: Unabhängige Umweltorganisationen schützen nicht Projekte – sondern unseren Rechtsstaat und unsere Lebensgrundlagen.
Fast zwei Jahre lang beschäftigte die zweite Verhandlungsphase der geplanten Betriebserweiterung der Firma Schlotterer in Adnet Behörden, Sachverständige und das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Das Ergebnis zeigt aus Sicht des Naturschutzbundes Salzburg eindrucksvoll, warum unabhängige Umweltorganisationen heute wichtiger sind denn je.
Denn eines wurde im Verfahren deutlich: Viele Fragen des Artenschutzes wurden erst durch die Beschwerden des Naturschutzbundes Salzburg und der Landesumweltanwaltschaft umfassend geprüft. Das Landesverwaltungsgericht ergänzte den ursprünglichen Bescheid um zahlreiche zusätzliche Naturschutzauflagen und verlangte erstmals eine artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für die streng geschützte Äskulapnatter.
„Wir sind nicht gegen Arbeitsplätze. Wir sind nicht gegen Unternehmen. Und wir sind schon gar nicht gegen die Salzburger Bevölkerung. Im Gegenteil: Wir setzen uns dafür ein, dass Salzburg auch in Zukunft ein lebenswerter Ort bleibt.“ sagt Ingrid Eichberger, Geschäftsführerin des Naturschutzbundes Salzburg.
Der Naturschutzbund sieht sich zunehmend mit dem Vorwurf konfrontiert, wirtschaftliche Entwicklung verhindern zu wollen. Diese Darstellung weist die Organisation entschieden zurück.
„Wir leben längst nicht mehr in einer heilen Welt. Die Klimakrise ist Realität. Arten verschwinden in einem dramatischen Tempo. Wertvolle Böden werden versiegelt. Naturflächen gehen unwiederbringlich verloren. Gerade deshalb brauchen wir unabhängige Institutionen, die darauf achten, dass Gesetze eingehalten werden. Wer uns als Verhinderer bezeichnet, verkennt unsere eigentliche Aufgabe.“
Für den Naturschutzbund geht es in diesem Verfahren um weit mehr als um eine Betriebserweiterung in Adnet.
Es geht um die Frage, ob Europas strengste Naturschutzgesetze auch tatsächlich angewendet werden.
Es geht um die Zukunft der Landesumweltanwaltschaft.
Es geht um die Mitwirkungsrechte anerkannter Umweltorganisationen.
Es geht um die Umsetzung der Aarhus-Konvention.
Und es geht letztlich darum, ob wirtschaftliche Interessen künftig ohne wirksame unabhängige Kontrolle über Natur- und Artenschutz gestellt werden.
Gerade das Schlotterer-Verfahren zeigt nach Ansicht des Naturschutzbundes, warum diese Kontrollmechanismen unverzichtbar sind.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen unter anderem die Auswirkungen auf die lokale Population der Äskulapnatter, die Haselmaus sowie weitere streng geschützte Arten. Der Naturschutzbund machte dabei geltend, dass sich die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes nicht allein auf allgemeine nationale Schätzungen stützen dürfe, sondern auf die konkrete Situation der betroffenen lokalen Population. Diese Rechtsfrage reicht weit über das Verfahren in Adnet hinaus und wird künftig zahlreiche Genehmigungsverfahren in Österreich betreffen.
Von besonderer Bedeutung ist daher, dass das Landesverwaltungsgericht selbst die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen hat. Damit bringt das Gericht zum Ausdruck, dass zentrale Fragen des europäischen Artenschutzrechts höchstgerichtlich noch nicht geklärt sind.
Der Naturschutzbund wird deshalb Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.
„Wir gehen diesen Schritt nicht wegen eines einzelnen Unternehmens. Wir gehen ihn, weil dieses Verfahren Grundsatzfragen des europäischen Artenschutzes betrifft. Es braucht höchstgerichtliche Klarheit darüber, wie lokale Populationen streng geschützter Arten zu beurteilen sind und welche Anforderungen an Ausnahmebewilligungen tatsächlich gelten. Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf zukünftige Projekte in ganz Salzburg und sogar auf ganz Österreich haben.“
Für den Naturschutzbund offenbart das Verfahren darüber hinaus einen grundsätzlichen politischen Widerspruch.
Während der gesetzliche Schutz artenreicher Wiesen zuletzt mit dem Hinweis auf die Ernährungssicherheit geschwächt wurde, sollen gleichzeitig hochwertige landwirtschaftliche Böden dauerhaft verbaut werden.
„Wer die Aufhebung des Schutzes artenreichster Wiesen mit der Ernährungssicherheit begründet, darf nicht gleichzeitig die besten Ackerböden Salzburgs versiegeln. Boden und Artenvielfalt sind keine Gegensätze. Beides sind die Grundlagen unserer Ernährung und unseres Wohlstands.“
Abschließend richtet der Naturschutzbund einen Appell an Politik und Gesellschaft:
„Naturschutz ist kein Luxus und kein Hindernis für wirtschaftliche Entwicklung. Er ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Enkel noch in einer lebenswerten Umwelt aufwachsen können. Jeder zerstörte Hektar bester Ackerboden, jeder verlorene Lebensraum und jede geschwächte Schutzbestimmung sind Entscheidungen, deren Folgen kommende Generationen tragen müssen. Naturschutz ist Vorsorge.“
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Presseaussendung: Wer schützt Salzburgs Natur, wenn niemand mehr hinsieht? (.pdf) (0,1 MB) |
(online seit 24/07/2026)
Foto: Adnetfelder im Winter © Initiative Adnetfelder; Adnetfelder im Sommer © Stefan Schwab