Weltnaturschande!

© Fotomontage Hans Kutil

Das Land Salzburg hat dafür ja völlig unverständlicherweise Grünes Licht gegeben – eine Weltnaturschande! Jetzt ruhen die Hoffnungen auf dem Bundesverwaltungsgericht, das den grottenschlechten Genehmigungsbescheid der UVP-Behörde hoffentlich aufheben wird.

Die Optik ist das Eine, die Natur das Andere. So schreibt beispielsweise der Naturschutzfachdienst des Landes zum Nockstein und seiner Umgebung, „aus fachlicher Sicht könnte wegen der dort vorkommenden Arten bzw. Artengarnituren ein Vogelschutzgebiet an sich fachlich begründet erscheinen“. Die Ausweisung sei aber nicht zwingend.

Falsch! Die Vogelschutzrichtlinie der EU besagt das Gegenteil. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, ist ein Vogelschutzgebiet auszuweisen. Bis zur Ausweisung ist ein „faktisches Vogelschutzgebiet“ gegeben, in dem alle Eingriffe verboten sind. Der Nockstein und seine Umgebung sind somit ein „faktisches Vogelschutzgebiet"!

 Kronenzeitungsbericht vom 31.01.2016

 

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