Momentan liegt der Salzburger Landesregierung ein Entwurf zur Begutachtung vor mit dem das Salzburger Campingplatzgesetz angepasst werden soll.
Der Naturschutzbund Salzburg sieht diesen kritisch und fürchtet eine weitere Schwächung bestehender Schutzstandards. Insbesonders die Streichung der Parteistellung der Landesumweltanwaltschaft, die Reduktion behördlicher Kontrollmechanismen und die erleichterte Zulassung zusätzlicher tourististischer Nutzungen stehen im Widerspruch zu den Erfordernissen eines modernen und vorsorgenden Umweltrechts.
Der Naturschutzbund Salzburg fordert daher:
1. die Beibehaltung der Parteistellung der Landesumweltanwaltschaft;
2. die Beibehaltung regelmäßiger Überprüfungen bestehender Campingplätze;
3. die verpflichtende naturschutzfachliche Prüfung neuer Wohnmobilstellplätze;
4. die Durchführung einer umfassenden kumulativen Umweltfolgenabschätzung sämtlicher in den letzten Jahren vorgenommenen Deregulierungs- und Kompetenzabbauvorhaben im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes;
5. die grundlegende Überarbeitung des Entwurfs unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen des Natur-, Landschafts-, Boden- und Biodiversitätsschutzes
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme unten:
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Stellungnahme zum Entwurf mit dem Salzburger Campingplatzgesetz und das Landesumweltanwaltschaftsgesetz geändert werden sollen (.pdf) (0,3 MB) |
(online seit 22/06/2026)