Striktes NEIN zu freier Fahrt von Snowmobilen und Co in Salzburg!

Gemeinsame Pressemitteilung von Naturschutzbund, Landesumweltanwaltschaft und Naturfreunde

Strikte Ablehnung und Kritik zur Neugestaltung des Salzburger Motorschlittengesetzes kommt von den Naturschutzorganisationen Naturschutzbund Salzburg, Salzburger Landesumweltanwaltschaft und Naturfreunde Salzburg. Alle drei Organisationen kritisieren die in der Gesetzesnovelle vorgesehene pauschale Freigabe des Betriebes von Motorschlitten wie Snowmobilen oder Ski-Doos heftig. Bislang musste dafür eine behördliche Bewilligung bei den Bezirkshauptmannschaften eingeholt werden.
 
Naturfreunde
„Dass die Landesregierung im Sinne der Verwaltungsvereinfachung nun Benutzern von Snowmobilen freie und de facto unkontrollierte Fahrt erteilen will, lehnen wir Naturfreunde strikt ab“, erklärt Salzburgs Naturfreunde Vorsitzende Sophia Burtscher. Der Naturfreunde-Chefin sind die Bestimmungen, wer künftig einen Motorschlitten ohne behördliche Bewilligung benutzen darf, viel zu lax. „Was wird beispielsweise alles unter den Begriff ‚gewerbliche Nutzung‘ fallen? Auch eine Ski-Doo-Vermietung? Mit dieser Gesetzesänderung drohen jenen, die sich gerne in der Natur aufhalten, massive Einschnitte und Belastungen. Es ist ja nicht einmal geregelt, von und bis zu welcher Uhrzeit Motorschlitten künftig frei benutzbar sind.“
 
Landesumweltanwaltschaft
Eine Freigabe des Fahrens von Motorschlitten ohne zwingende Beschränkungen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, wird auch von Landesumweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener auf das Schärfste abgelehnt: „Motorschlitten verursachen, gerade während des für die Tierwelt so schwierigen und fordernden Winters, eine unnötige und gefährliche Lärmbelastung. Aber auch für den Menschen sind zunehmend störende Lärm-, Abgas und Umweltverschmutzungsbelastungen zu befürchten.“
 
Naturschutzbund
Dr. Hannes Augustin, Landesgeschäftsführer des Naturschutzbundes Salzburg, bekräftigt die bereits vorgebrachten Kritikpunkte vollinhaltlich und ergänzt: „Die vorliegende Neuregelung des Gesetzes beinhaltet keine nachvollziehbare Überprüfung. Sollte das Gesetz so in Kraft treten, droht die Gefahr, dass die Benutzung von Motorschlitten künftig kaum mehr kontrollierbar ist. Es fehlen zudem klare Regeln, wer genau Snowmobile und Co. lenken darf.“
 
Neben den Naturschutzorganisationen Naturfreunde, Naturschutzbund und Landesumweltanwaltschaft spart auch die Abteilung 5 des Landes: Natur- und Umweltschutz nicht mit Kritik.
 
Anlagen:
 
 
Rückfragen:
Sophia Burtscher, Naturfreunde                                 0664 1188411
Wolfgang Wiener, Landesumweltanwaltschaft              0664 1764887
Hannes Augustin, Naturschutzbund                            0660 1539061
 
 
 

Zurück

.