Stellungnahme zu Gesetzesänderungen, die Natur- und Umweltschutz in Salzburg schwächen

Errichtung zusätzlicher Speicherteiche, WM 25 Saalbach © Naturschutzbund Salzburg

Der Naturschutzbund Salzburg hat am 14. November 2024 eine Stellungnahme beim Legislativ- und Verfassungsdienst der Salzburger Landesregierung eingebracht.
Darin verweist man vor allem auf folgende gravierende Änderungen, mit denen die Befugnisse der Salzburger Umweltanwaltschaft, einst gegründet um der sonst "stimmlosen" Natur eine Stimme zu verleihen, geschwächt werden.

· Entzug des Revisionsrechts der LUA und Einschränkung der Parteistellung in verschiedenen Verfahren
· Streichung der Parteistellung der LUA bei Verfahren betreffend Landschaftsschutzgebiet
· Entfall der Parteistellung der LUA in Feststellungsverfahren nach § 49 (Schutz des Erhaltes/Lebensraums von geschützten Arten)

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme:

  Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetze zur Änderung folgender Gesetze:
Salzburger Naturschutzgesetz 1999, Landesumweltanwaltschafts-Gesetz, Salzburger Nationalparkgesetz, Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz, Salzburger Raumordnungsgesetz 1993, Salzburger Campingplatzgesetz, Salzburger Einforstungsrechtegetz und Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz (.pdf) (0,5 MB)


Hier können Sie weitere Beiträge zur Thematik "Schwächung der Landesumweltanwalt nachlesen" nachlesen:
· Fachwelt widerlegt Argumente der Landesregierung
· Kritik an Naturschutzgesetzänderung
· Naturschutzgesetz und Erfordernisse der Ökologie und Evolution
· Petition "Unsere Natur braucht Schutz", eingebracht im Salzburger Landtag

(online seit 15/11/2024)

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