Naturschutzgesetz und Erfordernisse der Ökologie und Evolution

Türkenbundlilie (Lilium martagon) © Lisa Kschwendt

Naturschutzgesetz und Erfordernisse der Ökologie und Evolution

In einer durch wirtschaftliche Erfordernisse (z.B. Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Bauland) veränderten Landschaft ist die Existenz von naturnahen Flächen ein dringendes Erfordernis für den Erhalt der Biodiversität aller Organismengruppen und ihrer naturgegebenen Weiterentwicklung. Diese Flächen betreffen nicht nur Trockenstandorte und Magerrasen sondern auch die daran angrenzen Flächen wie artenreiche Hecken, Wälder, Feucht- oder Bachbiotope. Dadurch werden strukturreiche Lebensräume sichergestellt, die die Lebensgrundlage vieler Organismen sind. Darunter viele Insekten, die auch für die Bestäubung vieler unserer Nutzpflanzen verantwortlich sind (z.B. Ölkürbis, Äpfel, Kirschen).

Das Kartieren von Lebensraumtypen und Biotopen mit unterschiedlichsten Standortbedingungen zeigt die erhöhte Biodiversität in den Kontaktzonen verschiedener Biotope. Von außerordentlich großer Bedeutung ist auch der Erhalt von – auch kleinflächigen – naturnahen Biotopen (Trittsteinbiotopen) im Kulturland. Sie sind oft viel artenreicher als das Kulturland und ermöglichen einen Austausch von genetisch fixierten physiologischen und morphologischen Eigenschaften. Damit verbunden ist eine erhöhte genetische Diversität zwischen den Individuen, sodass Anpassungen an sich ändernde Umweltbedingungen, wie den Klimawandel, leichter möglich sind.

Die wissenschaftliche Erforschung der Biodiversität und ihrer Grundlagen in den einzelnen Biotopen hat höchste Bedeutung für das Überleben bedrohter Organismen und den Erhalt von verschiedensten Lebensraumtypen. Auch der Landesumweltanwaltschaft (LUA) kommt eine große Rolle bei der Erhaltung von Flächen mit hoher Biodiversität zu. Eine geplante Beschränkung der Einspruchsrechte der LUA in Salzburg würde einen willkürlichen Umgang mit Flächen von höchster Bedeutung für die Biodiversität bedeuten, mit möglichen negativen Konsequenzen auch für uns Menschen. Somit ist dem Biotopschutz auch von politischer Seite die entsprechende Wertung einzuräumen.

Univ.-Prof. Dr. Stefan Dötterl
Univ.-Prof. i. R. Dr. Roman Türk
Universität Salzburg
Fachbereich Umwelt und Biodiversität
Hellbrunnerstraße 34
5020 Salzburg
AUSTRIA

(online seit 01/10/2024)
Grafik: © Pixabay

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