Der Naturschutzbund Salzburg hat sich im Jahr 2015 an die Volksanwaltschaft gewandt um die Vorgangsweise des Landes Salzburg in der Causa Maco/Porsche (Umwidmung für Betriebserweiterung und naturschutzrechtliche Bewilligung) überprüfen zu lassen.
Leider kann die Volksanwaltschaft immer nur nach Abschluss eines Verfahrens Überprüfungen vornehmen und somit nicht aktiv in den Verlauf eingreifen. Aber wie zu befürchten war und seitens des Naturschutzbundes zurecht kritisiert wurde, hat das Land Salzburg rechtswidrig gehandelt.
Am 13. Juni 2013 erließ die Salzburger Landesregierung den naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid. Daraufhin erhob die Landesumweltanwaltschaft Salzburg Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Diese wurde später zurückgezogen.
In der Salzburger Landeskorrespondenz vom 28. Juli 2014 wurde mitgeteilt, dass der naturschutzrechtliche Bewilligungsbescheid vom 13. Juni 2013 aufgrund der nicht fristgerechten Auflagenerfüllung bereits erloschen sei. Trotz der einhellig vertretenen Rechtsansicht seitens des Legislativ- und Verfassungsdienstes des Landes, der Naturschutzabteilungen des Landes und der Stadt Salzburg sowie des Salzburger Landesumweltanwaltes war die Frist für die Durchführung der Rodungsarbeiten erstreckt worden.
Die Volksanwaltschaft führt in ihrem Schreiben schließlich u.a. dazu aus:
Entgegen der Ansicht der Behörde, dass die Maßnahme (Anm.: zur Verbesserung der Lebensraumsituation, vor allem der Äskulapnatter) jedenfalls bis zum Baubeginn umzusetzen war, „sodass die Ersatzleistungen bereits zum Baubeginn ihre Funktion entfalten können“, vertritt die Volksanwaltschaft die Ansicht, dass dadurch der zweite Teil der Bedingung, nämlich die Bestätigung über die „fachgerechte und wirksame Ausführung“ ignoriert wird.
Man könne auch nicht argumentieren, dass dieser Punkt eine unbedeutende Nebenbestimmung des Bescheides bilde, denn die Verbesserung der Lebenssituation der Äskulapnatter war ein integraler Bestandteil der naturschutzrechtlichen Interessensabwägung.
Des Weiteren wurden entgegen der Ansicht der Behörde nicht alle vorgeschriebenen Maßnahmen fachgerecht, vollständig und fristgerecht umgesetzt.
Da somit die Bedingungen nicht erfüllt waren, hätte mit den genehmigten Maßnahmen nicht begonnen werden dürfen. Die Vorgehensweise war somit zu beanstanden, rügte Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer im Prüfverfahren zur Betriebserweiterung der Firmen Porsche und Maco.